Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR - Breitband Förderverfahren

Die Stadt Gunzenhausen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

Ansprechpartner:

Name Kommune:        Stadt Gunzenhausen

Adresse:                       Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen

Kontaktperson:            Herr Matthias Hörr

E-Mail:                          wifoe@gunzenhausen.de

Telefon:                        09831/508 - 131

Fax:                               09831/508 - 179

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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis 18.12.2024 an der Markterkundung zu beteiligen.


Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an die Kontaktperson der Kommune bereitgestellt.