Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR
Kooperationsvertrag
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum 2. Breitbandausbau der Stadt Gunzenhausen entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag. Mit beil. Schreiben bestätigt die Stadt die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Stellungnahme der Stadt Gunzenhausen zum Kooperationsvertrag
Zuwendungsbescheid - Bereitstellung von Fördermitteln
Übergabe des Förderbescheids an die beiden Breitbandpaten Horst Schäfer und Andreas Zuber
Am 24.10.2016 wurde vom Bayerischen Staatsminister für Finanzen, Landesentwickung und Heimat, Dr. Markus Söder der Förderbescheid für den 2. Breitbandausbau an die Stadt Gunzenhausen übergeben.
Stadt Gunzenhausen trifft Auswahl für Breitbandausbau
Bekanntmachung der Stadt Gunzenhausen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) Veröffentlicht am 01.04.2016
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Gunzenhausen in seiner Sitzung vom 17.12.2015 das Gesamtangebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt, mit dieser einen Kooperationsvertrag zu schließen.
Die Bekanntmachung steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenso die Darstellung der endgültigen Erschließungsgebiete.
Gunzenhausen, den 04.01.2016
Bekanntmachung bzgl. der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR
Die Stadt Gunzenhausen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte der Erschließungsgebiete mit dem Ergebnis der Markterkundung.
Die Stadt Gunzenhausen veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung. Das entsprechende Dokument steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.
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