Friedhof an der Sonnenstraße - Alter Friedhof
Der Alte Friedhof befindet sich an der Sonnenstraße am Rande des Burgstallwaldes und entstand Anfang des 20. Jahrhunderts. Er diente bis in die siebziger Jahre als einziger Friedhof zur Bestattung der Bürgerinnen und Bürger der Kernstadt von Gunzenhausen. Aus der Anfangszeit des Friedhofs kann man hier einige besonders historische und bemerkenswerte Grabstätten von verdienten Persönlichkeiten und Ehrenbürgern finden.
Für Trauer- und Beerdigungsfeiern bietet die Trauerhalle einen würdigen Ort für die individuelle Gestaltung der Beisetzungsfeierlichkeiten. Für die musikalische Umrahmung steht eine Orgel zur Verfügung, außerdem ist ein Glockenturm vorhanden.
Eine offene Gestaltung mit persönlicher Musik oder Trauerredner ist möglich.
Er bietet Sitzplätze für bis zu 100 Personen.
Die Ruhefristen betragen im Alten Friedhof:
Personen über 10 Jahre: 20 Jahre
Kinder bis 10 Jahre: 15 Jahre
Urnen: 10 Jahre
Hier finden Sie nähere Informationen zu Ruhefristen und erste Anhaltspunkte für die Kosten der jeweiligen Erdgrabarten und Urnengrabarten im Alten Friedhof. Die genauen Regelungen erhalten in den Satzungen der Stadt Gunzenhausen.
Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer persönlichen Grabwünsche und den damit verbundenen Kosten.
Sonnenstraße 68
91710 Gunzenhausen
Grabarten
Ruhefrist: 20 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Särge (zwei Särge nur möglich bei Tieferlegung), zusätzlich bis zu zwei Urnen
Grabgröße: 1,00 m x 2,00 m
Ruhefrist: 20 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf möglich
Belegung: bis zu vier Särge (vier Särge nur möglich bei Tieferlegung), zusätzlich bis zu vier Urnen
Grabgröße: 2,00 m x 2,00 m
Ruhefrist: 20 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf nicht möglich
Belegung: ein Sarg, eventuell eine Urne zusätzlich, soweit Restruhefrist des Reihengrabes zum Zeitpunkt der Urnenbestattung mindestens zehn Jahre beträgt
Grabgröße: 0,90 m x 1,80 m
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Urnen
individuelle Grabsteingestaltung
Grabgröße: 0,50 m x 0,70 m
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Urnen
individuelle Grabsteingestaltung
Grabgröße: 0,50 m x 0,70 m
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich (Verbleib des Namensschildes)
Belegung: eine Urne in einer gemeinschaftlichen Wiesenanlage mit einheitlichem Namensschild an einer Stele
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Urnen, bzw. vier Urnen bei Doppelnischen
Gestaltung der Beschriftung der Nischenplatte individuell möglich
Abstellmöglichkeit von Blumen etc. grundsätzlich nur auf gemeinschaftlichem Ablagesims möglich