Breitbandversorgung in Gunzenhausen - Bedarfsabfrage für Förderprogramm
26.05.2014
Der Freistaat Bayern strebt mit einem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Die Stadt Gunzenhausen hat in einem zweiten Schritt vier räumlich abgegrenzte Gebiete mit jeweils mindestens fünf Unternehmen (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in den nachfolgend zum Download zur Verfügung stehenden Karten als Erschließungs-/Kumulations- bzw. Gewerbegebiete definiert.
Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmen im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.
Darüber hinaus verspricht sich die Stadt Gunzenhausen mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der im Umfeld aber außerhalb der jeweiligen Erschließungs-/Kumulations- bzw. Gewerbegebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen.
Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Gunzenhausen den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im jeweils definierten Erschließungs-/Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Die Stadt Gunzenhausen sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Erschließungs-/Kumulations-/Gewerbegebiete und auch für das umliegende Stadtgebiet, das davon profitieren könnte.
Die Stadt bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den nachfolgend zum Download bereit gestellten Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 01.07.2014 an die Stadtverwaltung zurück.