Friedhof an der Weinbergstraße - Neuer Friedhof
Der Neue Friedhof befindet sich an der Weinbergstraße und ist in den 1970er Jahren wegen eines erhöhten Platzbedarfs entstanden. Er liegt eingebettet in die Hanglage am Fuße des Reutbergs. Große Bäume geben dem Friedhof ein besonders Ambiente im Charakter eines Waldfriedhofes.
Für Trauer- und Beerdigungsfeiern bietet die Trauerhalle einen würdigen Ort für die individuelle Gestaltung der Beisetzungsfeierlichkeiten. Für die musikalische Umrahmung steht eine Orgel zur Verfügung, außerdem ist ein Glockenturm vorhanden.
Eine offene Gestaltung mit persönlicher Musik oder Trauerredner ist möglich.
Er bietet Sitzplätze für bis zu 150 Personen.
Die Ruhefristen betragen im Neuen Friedhof:
Personen über 10 Jahre: 20 Jahre
Kinder bis 10 Jahre: 15 Jahre
Urnen: 10 Jahre
Hier finden Sie nähere Informationen zu Ruhefristen und erste Anhaltspunkte für die Kosten der jeweiligen Erdgrabarten und Urnengrabarten im Neuen Friedhof. Die genauen Regelungen erhalten Sie in den Satzungen der Stadt Gunzenhausen.
Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer persönlichen Grabwünsche und den damit verbundenen Kosten.
Weinbergstraße
91710 Gunzenhausen
Grabarten
Ruhefrist: 20 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Särge (zwei Särge nur möglich bei Tieferlegung), zusätzlich bis zu zwei Urnen
Grabgröße: 1,00 m x 2,00 m
Ruhefrist: 20 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf möglich
Belegung: bis zu vier Särge (vier Särge nur möglich bei Tieferlegung), zusätzlich bis zu vier Urnen
Grabgröße: 2,00 m x 2,00 m
Ruhefrist: 20 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf nicht möglich
Belegung: ein Sarg, eventuell eine Urne zusätzlich, soweit Restruhefrist des Reihengrabes zum Zeitpunkt der Urnenbestattung mindestens zehn Jahre beträgt
Grabgröße: 0,90 m x 1,80 m
Ruhefrist: 20 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf nicht möglich
Belegung: ein Sarg, eventuell eine Urne zusätzlich, soweit Restruhefrist des Reihengrabes zum Zeitpunkt der Urnenbestattung mindestens zehn Jahre beträgt
Grabgröße: 0,90 m x 1,80 m
Ruhefrist: 20 Jahre
Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich (Verbleib des Namensschildes)
Belegung: ein Sarg in einer gemeinschaftlichen Wiesenanlage mit einheitlichem Namensschild an einer Stele
Ruhefrist: 20 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf nicht möglich
Belegung: ein Sarg in einer gemeinschaftlichen Anlage ohne Namensschild
Die Beisetzung des Sarges erfolgt ohne Anwesenheit der Trauergemeinde. Bei einer eventuellen Trauerfeier verbleibt der Sarg zunächst in der Aussegnungshalle und wird zu einem späteren - nicht mitgeteilten - Zeitpunkt beigesetzt.
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Urnen
individuelle Grabsteingestaltung
Grabgröße: 0,50 m x 0,70 m
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Urnen
individuelle Beschriftung der Granitgrabplatte möglich
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich
Belegung: eine Urne in einer gemeinschaftlichen - durch den Friedhofsträger gepflegten - Grabanlage mit individuellem Grabmal
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich (Verbleib des Namensschildes)
Belegung: eine Urne in einer gemeinschaftlichen Wiesenanlage mit einheitlichem Namensschild an einer Stele
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Urnen, bzw. vier Urnen bei Doppelnischen
Gestaltung der Beschriftung der Nischenplatte individuell möglich
Abstellmöglichkeit von Blumen etc. grundsätzlich nur auf gemeinschaftlichem Ablagesims möglich
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf nicht möglich
Belegung: eine Urne in einer gemeinschaftlichen Anlage ohne Namensschild
Die Beisetzung der Urne erfolgt ohne Anwesenheit der Trauergemeinde. Bei einer eventuellen Trauerfeier verbleibt die Urne zunächst in der Aussegnungshalle und wird zu einem späteren - nicht mitgeteilten - Zeitpunkt beigesetzt.