Friedhof an der Weinbergstraße - Neuer Friedhof

Der Neue Friedhof befindet sich an der Weinbergstraße und ist in den 1970er Jahren wegen eines erhöhten Platzbedarfs entstanden. Er liegt eingebettet in die Hanglage am Fuße des Reutbergs. Große Bäume geben dem Friedhof ein besonders Ambiente im Charakter eines Waldfriedhofes.

Trauerhalle

Für Trauer- und Beerdigungsfeiern bietet die Trauerhalle einen würdigen Ort für die individuelle Gestaltung der Beisetzungsfeierlichkeiten. Für die musikalische Umrahmung steht eine Orgel zur Verfügung, außerdem ist ein Glockenturm vorhanden.

Eine offene Gestaltung mit persönlicher Musik oder Trauerredner ist möglich.

Er bietet Sitzplätze für bis zu 150 Personen.

 

Ruhefristen

Die Ruhefristen betragen im Neuen Friedhof:

Personen über 10 Jahre: 20 Jahre
Kinder bis 10 Jahre: 15 Jahre
Urnen: 10 Jahre

Kosten

Hier finden Sie nähere Informationen zu Ruhefristen und erste Anhaltspunkte für die Kosten der jeweiligen Erdgrabarten und Urnengrabarten im Neuen Friedhof. Die genauen Regelungen erhalten Sie in den Satzungen der Stadt Gunzenhausen.

Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer persönlichen Grabwünsche und den damit verbundenen Kosten.

Adresse und Anfahrt

Weinbergstraße
91710 Gunzenhausen

Grabarten

Einzelgrab

Ruhefrist: 20 Jahre

Vorverkauf und Nachkauf möglich

Belegung: bis zu zwei Särge (zwei Särge nur möglich bei Tieferlegung), zusätzlich bis zu zwei Urnen

Grabgröße: 1,00 m x 2,00 m

 

Familiengrab

Ruhefrist: 20 Jahre

Vorverkauf und Nachkauf möglich

Belegung: bis zu vier Särge (vier Särge nur möglich bei Tieferlegung), zusätzlich bis zu vier Urnen

Grabgröße: 2,00 m x 2,00 m

Reihengrab

Ruhefrist: 20 Jahre

Vorverkauf und Nachkauf nicht möglich

Belegung: ein Sarg, eventuell eine Urne zusätzlich, soweit Restruhefrist des Reihengrabes zum Zeitpunkt der Urnenbestattung mindestens zehn Jahre beträgt

Grabgröße: 0,90 m x 1,80 m

gärtnerbetreutes Reihengrab

Ruhefrist: 20 Jahre

Vorverkauf und Nachkauf nicht möglich

Belegung: ein Sarg, eventuell eine Urne zusätzlich, soweit Restruhefrist des Reihengrabes zum Zeitpunkt der Urnenbestattung mindestens zehn Jahre beträgt

Grabgröße: 0,90 m x 1,80 m

Erdhaingrab

Ruhefrist: 20 Jahre

Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich (Verbleib des Namensschildes)

Belegung: ein Sarg in einer gemeinschaftlichen Wiesenanlage mit einheitlichem Namensschild an einer Stele

anonymes Erdgrab

Ruhefrist: 20 Jahre

Vorverkauf und Nachkauf nicht möglich

Belegung: ein Sarg in einer gemeinschaftlichen Anlage ohne Namensschild

Die Beisetzung des Sarges erfolgt ohne Anwesenheit der Trauergemeinde. Bei einer eventuellen Trauerfeier verbleibt der Sarg zunächst in der Aussegnungshalle und wird zu einem späteren - nicht mitgeteilten - Zeitpunkt beigesetzt.

Urnengrab

Ruhefrist: 10 Jahre

Vorverkauf und Nachkauf möglich

Belegung: bis zu zwei Urnen

individuelle Grabsteingestaltung

Grabgröße: 0,50 m x 0,70 m

Urnengrab unter Bäumen (Baumbestattung)

Ruhefrist: 10 Jahre

Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich

Belegung: bis zu zwei Urnen

individuelle Beschriftung der Granitgrabplatte möglich

gärtnerbetreutes Urnengrab

Ruhefrist: 10 Jahre

Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich

Belegung: eine Urne in einer gemeinschaftlichen - durch den Friedhofsträger gepflegten - Grabanlage mit individuellem Grabmal

Urnenhaingrab

Ruhefrist: 10 Jahre

Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich (Verbleib des Namensschildes)

Belegung: eine Urne in einer gemeinschaftlichen Wiesenanlage mit einheitlichem Namensschild an einer Stele

 

Urnennische in der Urnenmauer

Ruhefrist: 10 Jahre

Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich

Belegung: bis zu zwei Urnen, bzw. vier Urnen bei Doppelnischen

Gestaltung der Beschriftung der Nischenplatte individuell möglich

Abstellmöglichkeit von Blumen etc. grundsätzlich nur auf gemeinschaftlichem Ablagesims möglich

anonymes Urnengrab

Ruhefrist: 10 Jahre

Vorverkauf und Nachkauf nicht möglich

Belegung: eine Urne in einer gemeinschaftlichen Anlage ohne Namensschild

Die Beisetzung der Urne erfolgt ohne Anwesenheit der Trauergemeinde. Bei einer eventuellen Trauerfeier verbleibt die Urne zunächst in der Aussegnungshalle und wird zu einem späteren - nicht mitgeteilten - Zeitpunkt beigesetzt.