Innenstadt Attraktiv - Förderprogramm zur Anschaffung gastronomischer Außenbestuhlung inkl. Sonnenschirme und Begrünungsmaßnahmen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Bild: Karl-Heinz Fitz, Erster Bürgermeister

 

wir informieren Sie zum kommunalen Förderprogramm „Anschaffung von gastronomischer Außenbestuhlung inkl. Sonnenschirme und Begrünungsmaßnahmen“ der Stadt Gunzenhausen. Ziel dieses Programmes ist es, das Erscheinungsbild unserer Innenstadt weiter zu verbessern. Den Gastronomiebetrieben im Förderbereich soll ein finanzieller Anreiz gegeben werden, um eine gestalterische Aufwertung der gastronomisch genutzten Außenflächen anzugehen.

Diese Webseite und die unten zum Download bereitstehende Richtlinie erklären die Fördermöglichkeiten sehr detailliert und sind mit einigen Beispielen versehen. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltung sehr gerne zur Verfügung. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Gastronomiebetriebe das Förderangebot wahrnehmen würden und so in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand eine Aufwertung des Stadtbildes in der Innenstadt möglich wird.

Karl-Heinz Fitz
Erster Bürgermeister


Informationen zum Förderantrag

Fördergrundsätze: Um eine Förderung zu erhalten, muss Ihre geplante Maßnahme als "förderfähige Maßnahme" gemäß dem kommunalen Förderprogramm gelten. Um einen finanziellen Zuschuss zu Ihrer Maßnahme zu erhalten bedarf es eines Förderantrages.

Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Punkte.

1. Liegt Ihr Gebäude im Sanierungsgebiet?

Nur wenn Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet liegt können Sie eine Förderung beantragen.

2. Ansprechpartner Gemeinde

Bei der Stadt Gunzenhausen erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen, zu Ihrem Förderantrag:
Bauverwaltung Telefon: 09831/508-174
Stadtkämmerei Telefon: 09831/508-150

Bitte beachten Sie: Stellen Sie Ihren Antrag vor Maßnahmenbeginn und vor Beauftragung eines Lieferanten bzw. Händlers. Im Nachhinein, d.h. nach Auftragsvergabe kann keine Förderung mehr gewährt werden. Bitte wenden Sie sich daher frühzeitig an die Stadt Gunzenhausen.

3. Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der Stadt Gunzenhausen. Es gibt kein spezielles Antragsformular, die Antragstellung erfolgt formlos. Die geplanten Maßnahmen/Anschaffungen sind zu beschreiben. Es sind Bilder vom Bestand und der beabsichtigten Maßnahmen/Anschaffungen beizufügen. Weiter ist mindestens ein Angebot für die gewünschten Leistungen beizufügen.

4. Förderbescheid

Sie erhalten einen Bescheid der Stadt Gunzenhausen, in dem Ihnen die voraussichtliche Fördersumme genannt wird. Mit diesem Bescheid erhalten Sie auch Hinweise zur Durchführung Ihrer geplanten Baumaßnahme.

Bitte beachten Sie: Förderantrag und Förderzusage ersetzen nicht die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen die für ein Vorhaben benötigt werden. Für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen ist z. B. eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Gunzenhausen erforderlich.

5. Durchführung der Maßnahme

Sie können nun mit der Durchführung Ihrer Maßnahme beginnen.

6. Auszahlung der Fördersumme

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie Ihre Rechnungen, Zahlungsnachweise eine Dokumentation (Bilder) der durchgeführten Maßnahmen und eventuell notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse (z.B. Sondernutzungserlaubnis) bei der Stadt Gunzenhausen ein. Nach Prüfung erhalten Sie, bei ordnungsgemäßer Durchführung der Maßnahme, einen Bescheid über die endgültige Fördersumme. Die Fördersumme wird nach Erlass des Schlussbescheides auf Ihr Konto überwiesen.


Förderprogramm zur Anschaffung gastronomischer Außenbestuhlung inkl. Sonnenschirme und Begrünungsmaßnahmen

Richtlinien für das kommunale Förderprogramm der Stadt Gunzenhausen zur Anschaffung von gastronomischer Außenbestuhlung inkl. Sonnenschirme und Begrünungsmaßnahmen im Rahmen des ISEK-Projektfonds der Stadt Gunzenhausen: