Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 finden in den EU-Mitgliedstaaten die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Wahltag in Deutschland ist Sonntag, 9. Juni 2024. Zum Stichtag 28. April 2024 werden die Wählerverzeichnisse für die Stadt Gunzenhausen erstellt.
Grundsätzlich sind alle Menschen in Deutschland wahlberechtigt, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und in Deutschland eine Wohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Demnach dürfen nicht nur Deutsche wählen, sondern auch alle anderen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass man bereits ab 16 Jahren wählen darf - bisher lag das Wahlalter bei 18 Jahren.
Ein Deutscher ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. Ein Unionsbürger ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.
Weitere Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist, dass die wahlberechtigte Person seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat gemeldet sein muss. Falls EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger ihren Wohnsitz nicht in ihrer Heimat, sondern woanders im EU-Ausland haben, müssen sie sich entscheiden, wo sie wählen: in dem Land, in dem sie leben oder im Herkunftsland.
Außerdem muss man ins Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde eingetragen sein, um eine Stimme abgeben zu dürfen. Wenn Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren und zwischenzeitlichen nicht ins Ausland weggezogen waren, sind Sie bereits im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten wie alle Wahlberechtigten von der Heimatgemeinde spätestens bis zum 21. Tag vor der Europawahl eine Wahlbenachrichtigung. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie bis spätestens am 21. Tag vor der Europawahl bei der Heimatgemeinde die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.
Informationen über das Wahlrecht für Deutsche im Ausland sowie in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und -bürger finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin
Links
Weitere Informationen zur Europawahl auf diesen Seiten:
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Informationen beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren