Informationen nach Art. 13 DS-GVO für das Standesamt

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten.

(Stand: 11.02.2019)

Verantwortlicher

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Stadt Gunzenhausen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen, E-Mail: (siehe unser Impressum).

Datenschutzbeauftragter

Ihre Fragen und Anregungen zum Thema Datenschutz sind uns sehr willkommen und wichtig. Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren. Unseren Datenschutzbeauftragten (DSB) erreichen Sie unter oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“. Die Kontaktaufnahme per Mail ist via S/MIME - Verschlüsselung möglich (Einzelheiten siehe hier).

Informationen zur Datenverarbeitung im Standesamt

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam. Diese sieht erweiterte Informationsverpflichtungen bereits bei der Erhebung personenbezogener Daten vor. Daher informieren wir Sie - in Erfüllung der neuen rechtlichen Vorschriften - über die von uns durchgeführten Datenverarbeitungen. Wir weisen darauf hin, dass es sich um Datenverarbeitungen handelt, die wir bereits in der Vergangenheit durchgeführt haben und sich daher keine Änderungen ergeben.

Kontaktdaten des zuständigen Sachgebiets

Tel.: 09831 508-123, E-Mail:

Kategorien personenbezogener Daten

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten  gehören die Daten, die zur Bearbeitung der standesamtlichen Aufgaben, zur Ausführung des Personenstandsgesetzes sowie zur Erstellung der Personenstandsregister erforderlich sind

Zweck der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Die Erstbeurkundung, sowie Fortführung (dh. Ergänzung durch Folgebeurkundungen und Hinweisen) von Personenstandseinträgen

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist:
Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG i.V.m. §§ 3 bis 5, 7, 8, 15 bis 17, 21, 27, 31, 32, 64, 67 und 74 Abs. 1 Nr. 3, 75, 76 Abs. 5 PStG, §§ 9 bis 21, 23 bis 26, 63, 69 PSTV, und Anlagen 1 bis 5 zur PSTV, sowie Art. 7 bis 7 c AGPStG

Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
1. Datenübermittlungen über den XÖV-Standard xPersonenstand

1.1. STA2STA / Mitteilung an ein anderes Standesamt
1.2. STA2MB / Mitteilung an Meldebehörden
1.3. STA2STA1B / Mitteilung an das Standesamt 1 in Berlin
1.4. STA2Stat / Mitteilung an das Landesamt für Statistik
1.5. STA2ZTR / Mitteilung an das zentrale Testamentsregister
1.6. STA2AB / Mitteilung an Ausländerbehörden
1.7. STA2GB / Mitteilung an Gesundheitsbehörden

2. weitere Mitteilungen

2.1. Presse / nur mit wirksamer Einwilligung des Betroffenen
2.2. Familiengericht / bei entsprechender Personenstandsänderung
2.3. Kirchenbuchführer / zur Aktualisierung der Kirchenbücher
2.4. Konsulat / zur Erfüllung konsularischer Aufgaben
2.5. Jugendamt / zur Erfüllung der Aufgaben des Jugendamtes
2.6. Vormundschaftsgericht / zur Erfüllung der Aufgaben des Vormundschaftsgerichtes
2.7. Amtsgericht / zur Erfüllung von Aufgaben des Amtsgerichts
2.8. Finanzamt / zur Aktualisierung der Daten
2.9. Kämmerei / zur Bezahlung

An ein Drittland oder eine internationale Organisation geben wir die Daten grundsätzlich nicht weiter.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
1. alle Vorgangsdaten werden temporär nur solange gespeichert, bis der entsprechende Eintrag in das jeweiligen elektronische Personenstandsregister übertragen worden ist.
Ausnahme ist die Anmeldung zur Eheschließung; hier gilt ein Zeitraum von 6 Monaten, danach werden die Daten gelöscht.

2. die elektronischen Personenstandsregister und Sicherungsregister werden nach § 7 Abs.1 PStG dauerhaft gespeichert.
Nach einer Fortführungsfrist von

- 110 Jahren beim Geburtenregister,
- 80 Jahren bei Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister und
- 30 Jahren bei Sterberegistern

sind die Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie die Sammelakten nach den jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten (§ 7 Abs. 3 PStG).

Ihre Rechte

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung oder Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren (Übersicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.