Meldedaten / Meldebescheinigung / Übermittlungssperre

Allgemeine Informationen

Auskünfte aus dem Melderegister können schriftlich oder persönlich beantragt werden und
sind kostenpflichtig. Sie können nicht telefonisch erteilt werden.

Es muss bestätigt werden, dass die Auskunft weder für Zwecke der Werbung, noch für den Adresshandel benötigt wird.

Melderegisterauskünfte können nur erteilt werden, wenn die gesuchte
Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann.

Der Antrag auf eine Auskunft aus dem Melderegister kann formlos gestellt werden.

Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder über unser online erfolgen.

Die Gebühr beträgt 10 Euro (online 8 Euro).

Melderegister online - Einfache Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft

Seit dem 01. Februar 2003 dürfen die Gemeinden in Bayern Melderegisterauskünfte auch über das Internet erteilen. Diese Möglichkeit steht Ihnen nun auch bei der Stadt Gunzenhausen zur Verfügung. Die Online-Auskunft wird dabei unter den gleichen Voraussetzungen erteilt, wie die bisherige schriftliche Auskunft.

Was wird benötigt?

Für Abfragen über das Internet müssen mindestens

  • der Familienname,
  • der Vorname,

sowie zwei weitere Kriterien, wie

  • das Geburtsdatum oder
  • das Geschlecht oder
  • die Anschrift

eingegeben werden.

Dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein. Alle eingegebenen Kriterien werden als gleichwertig angesehen und geprüft. Werden also statt der benötigten zwei weiteren Kriterien alle drei angegeben, muss die Anfrage abgewiesen werden wenn ein Kriterium unzutreffend ist. Wenn Sie die Anschrift eingeben, müssen Sie mindestens die Felder

  • Ort
  • Straße
  • und Hausnummer

ausfüllen. Die Eingabe einer Postleitzahl ist nicht erforderlich.

Was kostet die Online-Auskunft?

Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 8,00 EUR.

Online-Antrag: Einfache Melderegisterauskunft

Bitte beachten:
Die Auskunft wird sofort nach dem Bezahlvorgang im Browser angezeigt und kann dann auch als pdf geöffnet werden. Es erfolgt kein E-Mailversand mit der Auskunft an Sie.

Online-Antrag Einfache Melderegisterauskunft

einfache / erweiterte Meldebescheinigung

Einfache Meldebescheinigung

Info - Meldebescheinigung

Im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen können Sie eine Meldebescheinigung erhalten.

Unser Rathaus-Service-Portal gibt Ihnen die Möglichkeit eine Meldebescheinigung (z.B. für die Zulassungstelle um ein Fahrzeug anzumelden) auch außerhalb der Öffnungszeiten bei der Stadt Gunzenhausen zu beantragen.

Info - Was wird benötigt?

Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument zur Beantragung mit.

Beim Online-Antrag muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden.

Info - Was kostet die Bescheinigung?

Die Gebühr für eine Bescheinigung beträgt 5,00 EUR.

Online-Antrag: Meldebescheinigung
Online-Antrag: Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger

Erweiterte Meldebescheinigung

Info - erweiterte Meldebescheinigung

Im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten.

Unser Rathaus-Service-Portal gibt Ihnen die Möglichkeit, eine erweiterte Meldebescheinigung (z.B. für die Anmeldung zur Eheschließung) auch außerhalb der Öffnungszeiten der Stadt Gunzenhausen zu beantragen.

Info - Was wird benötigt?

Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument zur Beantragung mit.

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden.

Info - Was kostet die Bescheinigung?

Die Gebühr für eine Bescheinigung beträgt 5,00 EUR.

Online-Antrag: erweiterte Meldebescheinigung

Meldedaten Widerspruchsrecht - Übermittlungssperre

Übermittlungssperre

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Auskunftszwecke an Dritte.

Er gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, dieser Weitergabe für bestimmte Datenübermittlungen zu widersprechen.

Für folgende Datenübermittlungen kann ohne weitere Angabe von Gründen eine Übermittlungssperre beantragt werden:

  • Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der  Datenübermittlung  gemäß § 36 Abs. 2  BMG in  Verbindung mit  § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes  widersprechen.

  • Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs.1  i. V. m.  § 42 Abs.3 BMG widersprechen.

  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    Sie können der Datenübermittlung  gemäß § 50 Abs.1  i. V. m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen. Diese Daten dürfen sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung übermittelt werden.

  • Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.2 i. V. m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.3  i. V. m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig.

Der Antrag kann persönlich im Einwohnermeldeamt oder über den Online-Antrag gestellt werden.

Was kostet der Eintrag einer Übermittlungssperre?

Der Eintrag einer Übermittlungssperre ist kostenlos.

Online-Antrag - Übermittlungssperre

Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erstellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen einreichen.

Online-Antrag - Übermittlungssperre