Hundesteuer

Die Stadt Gunzenhausen hat eine Satzung für die Erhebung der Hundesteuer erlassen:

Demnach unterliegt grundsätzlich das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet der Hundesteuer. Maßgebend ist hier das Kalenderjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten von Hunden steuerfrei (§ 2 der Hundesteuersatzung). Auch alle weiteren Bestimmungen, die Höhe der Hundesteuer und die Möglichkeit von Steuerermäßigungen sind in der Hundesteuersatzung geregelt.

 

 

Nach dem Einreichen des Formulars kann zusätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat generiert werden. Bitte beachten Sie, dass das Mandat am Ende des Online-Vorgangs ausgedruckt und unterschrieben an die Stadt Gunzenhausen gegeben werden muss.