Förderantrag für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Lastenhänger für Fahrräder
Mit diesem Formular können Sie den Förderantrag für ein Lastenfahrrad, ein Lastenpedelec oder einen Lastenanhänger für Fahrräder stellen.
Grundlage hierfür sind die Richtlinien der Stadt Gunzenhausen vom 18.02.2021, in der Fassung der 2. Änderung vom 19.04.2024, zur Förderung von Lastenfahrrädern, Lastenpedelecs und Lastenanhängern für Fahrräder.
Wir bitten Sie nachstehende Hinweise zu beachten und den Antrag nur unter folgenden Voraussetzungen zu stellen:
- Die Richtlinien der Stadt Gunzenhausen zur Förderung von Lastenfahrrädern, Lastenpedelecs und Lastenhängern für Fahrräder vom 18.02.2021, in der Fassung der 2. Änderung vom 19.04.2024, sind bekannt und werden anerkannt.
- Der Antragsteller versichert, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
- Der Antragsteller bestätigt, dass er keine Förderung nach anderen Zuschuss-Programmen beantragt bzw. erhalten hat.
- Der Antragsteller verpflichtet sich für die Dauer von 36 Monaten (ab Erhalt des Bewilligungsbescheids) den von der Stadt Gunzenhausen mitgeschickten Aufkleber auf dem Fahrzeug sichtbar anzubringen.
- Der Antragsteller verpflichtet sich, die gewährten Fördermittel ganz oder anteilig zurückzuzahlen, wenn diese nicht zweckentsprechend verwendet worden sind oder der Weiterverkauf eines geförderten Fahrrads vor Ablauf der 3 Jahres-Frist erfolgt.
Nach Prüfung Ihres Antrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.