Informationen zu Fischereischeinen
Der Fischereischein erlaubt dem Inhaber, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Wenn sie in Gunzenhausen den Fischfang ausüben wollen, müssen sie einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) sind ohne einen Fischereischein unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers, also in verantwortlicher Begleitung, zur Ausübung des Fischfangs berechtigt.
Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen. Weitere Informationen, auch in anderen Sprachen, können Sie der Broschüre „Angeln in Bayern“ des Landesfischereiverbands Bayern e. V. entnehmen.
Fristen
Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen.
Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
- Passbild
- Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen