Stadt Gunzenhausen - Blick auf den Marktplatz

Die Freiwilligen Feuerwehren in Gunzenhausen mit Ortsteilen

Der abwehrende Brandschutz und die technische Hilfeleistung im Stadtgebiet von Gunzenhausen wird durch 14 eigenständige Freiwillige Feuerwehren sichergestellt. Die rund 650 Feuerwehreinsatzkräfte erfüllen diese Aufgabe ausschließlich ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Sie stellen damit einen der wichtigsten Bausteine der städtischen Sicherheit dar.

Weitere Informationen zu den einzelnen Feuerwehren erhalten Sie hier: Die Feuerwehren in Gunzenhausen

 

Finanzierung der Feuerwehren

Die Stadt Gunzenhausen ist für die Ausrüstung und Unterhaltung der Freiwilligen Feuerwehren zuständig. Da diese Aufgabe zunehmend mit höheren Kosten verbunden ist, besteht in Bayern seit 1998 die Möglichkeit, dass Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr für bestimmte Einsätze vom Verursacher oder Verantwortlichen erhoben werden können. In Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz sind diese Fälle aufgeführt. Kostenfrei ist nach wie vor die Rettung von Menschen und Tieren sowie die Bekämpfung von Bränden (ausgenommen KFZ-Brände).

Nach Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG können die Gemeinden Pauschalsätze für den Ersatz der Kosten bei der Erfüllung von Aufgaben nach Art. 4 Abs. 1 und 2 BayFwG (Pflichtaufgaben) durch Satzung festlegen. Die Stadt Gunzenhausen hat von dieser Ermächtigung mit dem Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Gunzenhausen vom 21.12.2015 Gebrauch gemacht.
=> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Gunzenhausen (pdf)