Feldgeschworene in der Stadt Gunzenhausen

Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt, dessen Beginn bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Feldgeschworene sind die Hüter der Grenzen und arbeiten eng mit den Vermessungsbeamten zusammen. Sie sind landläufig auch bekannt als „Siebener“.

Aufgaben

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Werden dabei Grenzzeichen gesetzt, bringen die Feldgeschworenen ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) ein.

Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt.

Außerdem dürfen Feldgeschworene unter bestimmten Voraussetzungen Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen:

  • Wenn ein Grundstückseigentümer es beantragt, dürfen die Feldgeschworenen Grenzzeichen aufrichten oder auswechseln, Grenzzeichen höher oder tiefer setzen sowie gefährdete Grenzzeichen sichern.
  • Wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer es übereinstimmend wollen, dürfen die Feldgeschworenen fehlende Grenzzeichen wieder einbringen.
    Beim Einbringen und Aufrichten von Grenzzeichen haben die Feldgeschworenen weiterhin zu berücksichtigen, dass die ursprüngliche Lage der Grenzpunkte auf Grund der geheimen Zeichen (Siebenergeheimnis) oder sonstigen Unterlagen zentimetergenau feststehen muss.

Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde (bei gemeindefreien Gebieten an das jeweilige Landratsamt) oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. Die anfallende Aufwandsentschädigung (nach geltender Gebührenordnung) wird in Rechnung gestellt.

Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Bei Grenzbegehungen festgestellte Mängel an Grenzzeichen der Grundstücke werden den Grundstückseigentümern, Mängel an Gemeindegrenzzeichen dem Bürgermeister mitgeteilt.

Der jeweilige Obmann der Feldgeschworenen nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen und teilt die Feldgeschworenen zur Dienstleistung ein. Ein Kontakt zum Obmann kann über das Ordnungsamt hergestellt werden.

Zusammensetzung, Bestellung und Wahl

Im Stadtgebiet von Gunzenhausen mit Ortsteilen gibt es für jede Gemarkung eigene Feldgeschworene. Die einzelnen Kollegien bestehen i. d. R. aus vier bis sieben Feldgeschworenen, wovon einer zum Obmann gewählt wird. Feldgeschworene werden auf Lebenszeit bestellt. Nach dem Ausscheiden eines Feldgeschworenen wählen die verbliebenen Mitglieder einen Nachfolger durch Wahl.

Wählbar ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet von Gunzenhausen hat (Art. 4 Abs. 4 Satz 2 AbmG i. V. m. Art. 39 Abs. 1 GLKrWG).

Nicht wählbar ist gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 2 AbmG i. V. m. Art. 39 Abs. 2 GLKrWG wer am Wahltag

  1. nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
  2. infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  3. sich wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet,
  4. von einem deutschen Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden ist,
  5. nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt, oder
  6. nachweisbar dienstunfähig ist.

Nach der Wahl zum Feldgeschworenen erfolgt die Vereidigung. Der Obmann weiht außerdem das neue Mitglied in das Siebenergeheimnis ein.