Informationen nach Art. 13 DSGVO für das Gewerbeamt

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten.

(Stand: 14.11.2022)

Verantwortlicher

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Stadt Gunzenhausen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen, E-Mail: (siehe unser Impressum).

Datenschutzbeauftragter

Ihre Fragen und Anregungen zum Thema Datenschutz sind uns sehr willkommen und wichtig. Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren. Unseren Datenschutzbeauftragten (DSB) erreichen Sie unter oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“. Die Kontaktaufnahme per Mail ist via S/MIME - Verschlüsselung möglich (Einzelheiten siehe hier).

Informationen zur Datenverarbeitung für Gewerbemeldungen

Vorbemerkung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO).

Das Gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird,
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
  3. der Betrieb aufgegeben wird.

Wer eine o.g. Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Kontaktdaten des zuständigen Sachgebiets

Tel.: 09831 508-127 oder -128, E-Mail:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die zuständige öffentliche Stelle erhebt personenbezogene Daten des Gewerbetreibenden und solcher Personen, auf die es für die Entscheidung ankommt, soweit die Daten zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der übrigen Berufszulassungs- und -ausübungskriterien bei der Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften und Verfahren erforderlich sind (§ 11 GewO). Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO)

Kategorien von Empfängern

Die Stadt Gunzenhausen übermittelt regelmäßig Daten an zuständige empfangsberechtigte Behörden und Stellen (§ 14 GewO) und im Bedarfsfalle an die Polizei.

Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass der Gewerbebetrieb aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.

An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Löschfrist hier: Die Daten werden dem Archiv zugeführt und dauerhaft gespeichert.

Soweit öffentliche Stellen verpflichtet sind, Unterlagen einem staatlichen Archiv anzubieten, darf eine Löschung erst erfolgen, nachdem die Unterlagen einem Archiv angeboten wurden (Art. 26 Abs. 6 BayDSG).

Ihre Rechte

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung oder Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren (Übersicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.