Stadt Gunzenhausen - Verwaltung

Datenschutzerklärung im Rahmen der Abfrage gewerblicher Nutzung von Internetanschlüssen im Rahmen der Bay. Gigabitrichtlinie durch die Stadt Gunzenhausen (Stand: 03.05.2021)

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht erweiterte Informationspflichten bereits bei der Erhebung personenbezogener Daten vor. Daher informieren wir Sie über die von uns durchgeführten Datenverarbeitungen. Die Stadt Gunzenhausen nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten Ihnen mit diesen Informationen daher einen Überblick darüber geben, wie die Stadt Gunzenhausen den Schutz Ihrer Daten gewährleistet, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden und wie sie verwendet werden.

Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die

Stadt Gunzenhausen
Marktplatz 23
91710 Gunzenhausen

Tel. 09831/508-131
E-Mail:

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

Tel. 09831/508-185
E-Mail:

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Rahmen der Abfrage gewerblicher Nutzung

Die Stadt Gunzenhausen beteiligt sich am Förderprogramm des Freistaats Bayern zum Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Richtlinie. Im Rahmen der Förderregularien und bei der Feststellung der Förderwürdigkeit durch den Fördermittelgeber wird zwischen privat- und gewerblich-genutzten Internetanschlüssen im Stadtgebiet unterschieden.

Rechtsgrundlagen sind Artikel 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) sowie Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es ist uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Empfänger, Ausland

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: Vorname, Nachname, Anschrift, Private oder gewerbliche Nutzung des Internetanschlusses, Art der gewerblichen Nutzung des Internetanschlusses

Diese Personengruppen sind betroffen: Anschlussnehmer von Telekommunikationseinrichtungen

Weitergabe der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden an folgende Empfänger oder Kategorien von Empfängern weitergegeben:

intern: Stabsstellen Wirtschaftsförderung, Informations- und Kommunikationstechnik

extern:

  • Breitbandberatung Bayern GmbH
  • die am Förderprogramm beteiligten Einrichtungen des Freistaats Bayern (u.a. Regierung von Mittelfranken, Breitbandzentrum, Amt für Digitalisierung)
  • Adressdaten im Rahmen der Markterkundung bzw. zur späteren Angebotserstellung auch die Telekommunikationsunternehmen

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung durch die Stadt Gunzenhausen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns.

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.

Eine Übersicht der Aufsichtsbehörden finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Verarbeitung freiwilliger Angaben - Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Gunzenhausen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.