Informationen nach Art. 13 und 14 DS-GVO für das Bauamt
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten.
Verantwortlicher
Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Stadt Gunzenhausen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen, E-Mail: stadt@gunzenhausen.de (siehe unser Impressum).
Datenschutzbeauftragter
Ihre Fragen und Anregungen zum Thema Datenschutz sind uns sehr willkommen und wichtig. Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren. Unseren Datenschutzbeauftragten (DSB) erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter@gunzenhausen.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“. Die Kontaktaufnahme per Mail ist via S/MIME - Verschlüsselung möglich (Einzelheiten siehe hier).
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wirksam. Diese sieht erweiterte Informationsverpflichtungen vor. Daher informieren wir Sie - in Erfüllung der rechtlichen Vorschriften - über die von uns durchgeführten Datenverarbeitungen.
Im Rahmen Ihres Baugenehmigungs-, Freistellungs-, denkmalschutzrechtlichen-, immissonsschutzrechtlichen-, sanierungsrechtlichen Verfahrens bzw. Verfahrens zur isolierten Befreiung bzw. Abweichung von Bauvorschriften oder Förderverfahren in Sanierungsgebieten werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (Stammdaten, Kontaktdaten, Daten zu Bauvorhaben) verarbeitet.
Kontaktdaten des zuständigen Sachgebiets
Tel.: 09831 508-169 oder -171, E-Mail: bauamt@gunzenhausen.de
Allgemeine Datenverarbeitung im Rahmen des Bauantragsverfahrens
Die Verarbeitung und Übermittlung der Daten erfolgt für die Durchführung der o.g. Verfahren soweit dies auf Grund von Gesetzen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Ohne diese Daten können wir das entsprechende Verfahren nicht durchführen.
Kategorien personenbezogener Daten und Zwecke der Datenverarbeitung
Im Rahmen Ihres Baugenehmigungs-, Freistellungs-, denkmalschutzrechtlichen-, immissonsschutzrechtlichen-, sanierungsrechtlichen Verfahrens bzw. Verfahrens zur isolierten Befreiung bzw. Abweichung von Bauvorschriften oder Förderverfahren in Sanierungsgebieten werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (Stammdaten, Kontaktdaten, Daten zu Bauvorhaben) verarbeitet.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG verarbeitet.
Empfänger der personenbezogenen Daten
Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen an folgende Stellen:
- Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen;
- Ordnungsamt der Stadt Gunzenhausen;
- Kämmerei der Stadt Gunzenhausen;
- Stadtwerke Gunzenhausen GmbH;
- Zweckverband Altmühlsee;
- Zweckverbände zur Wasserversorgung der Büchelberger Gruppe, der Reckenberg Gruppe, der Rastberg Gruppe, der Pfofelder Gruppe, der Gnotzheimer Gruppe
- DI.UNIT GmbH (zur Digitalisierung und vorübergehenden Archivierung)
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden dauerhaft gespeichert. Die Daten werden benötigt um auch künftige Verfahren (siehe oben) abwickeln zu können. Zudem können wir Ihnen so die erhobenen Daten z.B. im Falle späterer baulicher Änderungen wieder zur Verfügung stellen.
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wirksam. Diese sieht erweiterte Informationsverpflichtungen vor. Daher informieren wir Sie - in Erfüllung der rechtlichen Vorschriften - über die von uns durchgeführten Datenverarbeitungen. Im Rahmen von Bauleitplanverfahren werden von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten verarbeitet.
Kontaktdaten des zuständigen Sachgebiets
Tel.: 09831 508-169 oder -171, E-Mail: bauamt@gunzenhausen.de
Zwecke der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Stadt Gunzenhausen zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren.
Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungsnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3-4c BauGB).
Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG.
Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Daten werden verarbeitet:
- Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
- Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
- Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden
Empfänger der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
- Stadträten und den Ortssprechern zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
- Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
- Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
- Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wirksam. Diese sieht erweiterte Informationsverpflichtungen vor. Daher informieren wir Sie - in Erfüllung der rechtlichen Vorschriften - über die von uns durchgeführten Datenverarbeitungen.
Im Rahmen einer Erhebung für das Flächenmanagement zu leerstehenden Gebäuden/Hofstellen, bzw. Baulücken-Grundstücken in der Stadt Gunzenhausen werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten verarbeitet.
Kontaktdaten des zuständigen Sachgebiets
Tel.: 09831 508-169 oder -171, E-Mail: bauamt@gunzenhausen.de
Zweck der Datenverarbeitung im Rahmen des Flächenmanagements der Stadt Gunzenhausen
Die Flächenmanagement-Datenbank der Stadt Gunzenhausen dient dazu, Baulücken oder leerstehende Gebäude im Innenbereich der Stadt Gunzenhausen zu erfassen und zu nutzen um Bebauungen im Außenbereich zu reduzieren und somit den Flächenverbrauch zu senken. Dies wird auch als "Innenentwicklung" einer Gemeinde bezeichnet.
Kategorien personenbezogener Daten
Im Rahmen einer Befragung zum Flächenmanagement der Stadt Gunzenhausen werden die von der Stadt Gunzenhausen erhobenen bzw. die von von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (Stammdaten, Daten zu Grundstücken) verarbeitet.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Organisation und Abwicklung der Eigentümerbefragung und die Speicherung der Daten in der Flächenmanagement-Datenbank erfolgt nur auf Basis Ihrer Zustimmung und schriftlichen Einwilligung.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG verarbeitet.
Empfänger der personenbezogenen Daten
Die mit dem Fragebogen erhobenen Daten werden grundsätzlich nur für die interne Verwendung bei der Stadt Gunzenhausen in der Flächenmanagementdatenbank gespeichert und verarbeitet. Neben diesen Fragebogendaten sind in der Datenbank auch die Grundstücksdaten nach Baulandkataster (Flurstücksnummer, Straßenname, Flächengröße) zusammen mit allgemein für die Öffentlichkeit zugängliche Daten der Kategorien Natur- und Landschaftsschutz, Wasserwirtschaft, Denkmalschutz, Lärmschutz, Geologie aus dem BayernAtlas (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas) und der Bauleitplanung der Stadt Gunzenhausen abgespeichert. Eine Weitergabe an Dritte (beauftragtes Ingenieurbüro) im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist möglich.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die genannten Daten werden nur so lange in der Flächenmanagement-Datenbank gespeichert, wie dies für die "Aktivierung" (Nutzung, Vermarktung oder Tausch) des oben genannten Grundstücks erforderlich ist. Nach erfolgreicher Aktivierung werden Ihr Name, Vorname, Hausanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer (jeweils soweit vorhanden) aus der Flächenmanagement-Datenbank gelöscht und die zugesandten Fragebögen (Papier) vernichtet bzw. gelöscht (Scans, E-Mails). Nur Ihre Grundstücksdaten nach Baulandkataster (Flurstücksnummer, Straßenname (ohne Hausnummer), Flächengröße) und allgemein verfügbare Daten aus der Bauleitplanung (ohne genaue Ortsangabe) werden für die langfristige Bestandsaufnahme der "Innenentwicklung" der Gemeinde gespeichert.
Um eine Neubefragung bei ablehnender Rückmeldung zuverlässig zu vermeiden, bleiben nur Ihre Grundstücksdaten nach Baulandkataster in der Flächenmanagement-Datenbank der Gemeinde mit dem Vermerk "nicht mehr anschreiben" gespeichert. Bei einer Nichtbeantwortung bleiben die genannten Daten in der Datenbank gespeichert, um eine Neubefragung (in der Regel nach 2-3 Jahren) zu ermöglichen. Sollten Sie eine Neubefragung nicht wünschen oder eine Löschung der Daten wollen, bitten wir um Mitteilung (siehe auch "Betroffenenrechte").
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wirksam. Diese sieht erweiterte Informationsverpflichtungen vor. Daher informieren wir Sie - in Erfüllung der rechtlichen Vorschriften - über die von uns durchgeführten Datenverarbeitungen.
Mit der Beweissicherung an den Häusern in der Sonnenstraße in Gunzenhausen, in Zusammenhang mit den durchzuführenden Kanalbauarbeiten, hat die Stadt Gunzenhausen die Firma KP Ingenieurgesellschaft für Wasser und Boden mbH, Gunzenhausen beauftragt. Es wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
Kontaktdaten des zuständigen Sachgebiets
Tel.: 09831 508-162, E-Mail: tiefbau@gunzenhausen.de
Kategorien personenbezogener Daten und Zwecke der Datenverarbeitung
Für die Beweissicherung an den anliegenden Häusern in der Sonnenstraße in Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme wurde die Firma KP Ingenieurgesellschaft für Wasser und Boden mbH, Gunzenhausen, beauftragt. Die Firma KP Ingenieurgesellschaft wird mit den betroffenen Eigentümern und Anwohnern direkt in Verbindung treten.
Kategorien der personenbezogenen Daten:
- Bild- und Videoaufnahmen der betroffenen Gebäude und Nebengebäude innen und außen, sowie bei Bedarf der Außenanlagen
- Adressdaten der betroffenen Grundstücke
- Stammdaten der Eigentümer und Bewohner: Namen, Vornamen und Adresse
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO (Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG und den einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften zur Durchführung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen verarbeitet.
Empfänger der personenbezogenen Daten
Die erhobenen Daten werden ausschließlich für den Zweck der Beweissicherung verwendet und können weitergegeben werden an:
- das beauftragte Ingenieurbüro: KP Ingenieurgesellschaft für Wasser und Boden mbH
- Ggf. beteiligte Bauunternehmen und Gutachter
- Ggf. Gerichte oder Behörden im Streitfall
Es erfolgt keine Übermittlung der Daten an Drittländer.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Stadt Gunzenhausen ausschließlich für den oben genannten Zweck gespeichert. Eine Speicherung oder Verwendung für andere Zwecke findet nicht statt.
Die Daten werden bis zum Abschluss der Baumaßnahmen und Ablauf eventueller Gewährleistungsfristen aufbewahrt. In der Regel beträgt die Speicherdauer 30 Jahre, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen eine längere Speicherung erfordern.
Ihre Rechte
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung oder Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren (Übersicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.