Schulen

Die Stadt Gunzenhausen bzw. die Schulverbände Stephani-Mittelschule und Astrid-Lindgren-Grundschule Gnotzheim sind Schulaufwandsträger von folgenden Schulen:

Stephani-Grundschule
Grundschule Süd
Stephani-Mittelschule
Astrid-Lindgren-Grundschule Gnotzheim

Für die weiterführenden Schulen ist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als Schulaufwandsträger zuständig.

Informationen des Schulamts Weißenburg-Gunzenhausen =>mehr


Stephani-Grundschule Gunzenhausen

Sprengelgebiet

Der Sprengel erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Gunzenhausen (Kernstadt nördlich der Sonnenstraße) mit den Stadtteilen Büchelberg, Laubenzedel, Sinderlach, Schlungenhof und Frickenfelden.

Schülerbeförderung

Beförderungsanspruch
Für die Jahrgangsstufen 1 – 4 besteht Beförderungspflicht wenn der Weg zur Sprengelschule länger als zwei Kilometer ist.

Fahrkarten
Die beförderungspflichtigen Schüler erhalten ihre Fahrkarten direkt von der Schule.

ÖPNV: Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)

Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH (MVG), Marktplatz 44, 91710 Gunzenhausen

Schülerinnen und Schüler aus Gunzenhausen, die keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung haben (Schulweg kürzer als zwei Kilometer), können ggf. einen finanziellen Zuschuss der Stadt Gunzenhausen erhalten =>mehr.

Link zur Website der Schule

Grundschule Süd Gunzenhausen

Sprengelgebiet

Der Sprengel erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Gunzenhausen (Südstadt südlich der Sonnenstraße) mit den Stadtteilen Unterasbach, Oberasbach, Obenbrunn, Aha, Edersfeld, Pflaumfeld, Steinacker, Unterwurmbach und Oberwurmbach.

Schülerbeförderung

Beförderungsanspruch
Für die Jahrgangsstufen 1 – 4 besteht Beförderungspflicht wenn der Weg zur Sprengelschule länger als zwei Kilometer ist.

Fahrkarten
Die beförderungspflichtigen Schüler erhalten ihre Fahrkarten direkt von der Schule.

ÖPNV: Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)

Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH (MVG), Marktplatz 44, 91710 Gunzenhausen

Schülerinnen und Schüler aus Gunzenhausen, die keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung haben (Schulweg kürzer als zwei Kilometer), können ggf. einen finanziellen Zuschuss der Stadt Gunzenhausen erhalten =>mehr.

Link zur Website der Schule

Astrid-Lindgren-Grundschule Gnotzheim

Sprengelgebiet

Der Sprengel erstreckt sich auf das Gebiet der Marktgemeinde Gnotzheim mit den Stadtteilen der Stadt Gunzenhausen Cronheim, Filchenhard, Maicha, Stetten und Nordstetten.

Schülerbeförderung

Beförderungsanspruch
Für die Jahrgangsstufen 1 – 4 besteht Beförderungspflicht wenn der Weg zur Sprengelschule länger als zwei Kilometer ist.

Fahrkarten
Die beförderungspflichtigen Schüler erhalten ihre Fahrkarten direkt von der Schule.

ÖPNV: Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)

Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH (MVG), Marktplatz 44, 91710 Gunzenhausen

 

Link zur Website der Schule

Grundschule Muhr am See

Sprengelgebiet

Der Sprengel erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Muhr am See mit den Stadtteilen der Stadt Gunzenhausen Höhberg, Mooskorb, Oberhambach, Schweina, Steinabühl, Streudorf, Unterhambach und Wald.

Schülerbeförderung

Auskunft direkt über die Grundschule bzw. die Gemeinde Muhr am See.

Link zur Website der Schule

Stephani-Mittelschule Gunzenhausen

Sprengelgebiet

Schulverband Stephani-Mittelschule:

Der Sprengel erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Gunzenhausen, der Marktgemeinde Gnotzheim und der Gemeinde Muhr am See.

Schulverbund Seenland:

Stephani-Mittelschule: Stadt Gunzenhausen, Markt Gnotzheim, Gemeinde Muhr am See
Mittelschule Absberg-Haundorf: Markt Absberg, Gemeinden Haundorf, Pfofeld, Theilenhofen
Mittelschule Hahnenkamm: Markt Heidenheim, Gemeinden Polsingen, Westheim

Schülerbeförderung

Beförderungsanspruch
Ab der Jahrgangsstufe 5 besteht Beförderungspflicht wenn der Weg zur Sprengelschule länger als drei Kilometer ist.

Fahrkarten
Die beförderungspflichtigen Schüler erhalten ihre Fahrkarten direkt von der Schule.

ÖPNV: Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)

Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH (MVG), Marktplatz 44, 91710 Gunzenhausen

Schülerinnen und Schüler aus Gunzenhausen, die keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung haben (Schulweg kürzer als drei Kilometer), können ggf. einen finanziellen Zuschuss der Stadt Gunzenhausen erhalten =>mehr.

Link zur Website der Schule

Weiterführende Schulen

Schülerbeförderung

Für die weiterführenden Schulen ist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zuständig.

ÖPNV: Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)

Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH (MVG), Marktplatz 44, 91710 Gunzenhausen

Schülerinnen und Schüler aus Gunzenhausen, die keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung haben (Schulweg kürzer als drei Kilometer), können ggf. einen finanziellen Zuschuss der Stadt Gunzenhausen erhalten => mehr.

Link zum Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

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