Stadt Gunzenhausen - Blick auf den Marktplatz

Bewerbungsfrist für Gunzenhausen bereits abgelaufen

Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Auf Anforderung des Landgerichts muss auch die Stadt Gunzenhausen eine festgelegte Zahl mit den aus ihrer Sicht geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern an das zuständige Amtsgericht übermitteln. Alle fünf Jahre müssen die Kommunen eine Vorschlagsliste aufstellen.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2023 die Vorschlagsliste der Stadt Gunzenhausen beschlossen. Informationen hierzu siehe unten in der Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen (Nr. 54/2023).

Das Amtsgericht,  bzw. der Schöffenwahlausschuss übernimmt anschließend die tatsächliche Wahl der Schöffinnen und Schöffen.


Bekanntmachungen der Stadt Gunzenhausen

Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
Bekanntmachung Nr. 54/2023

Bekanntmachungen zur Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
Bekanntmachung Nr. 15/2023


Informationen und Downloads

Im folgenden können Sie die Schöffenbekanntmachung, die Bewerbung/Benennung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste und Informationen zum Schöffenamt finden.

Schöffenbekanntmachung

Schöffenbekanntmachung (214,3 KiB)

Informationen zum Schöffenamt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Informationen zum Schöffenamt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (2,9 MiB)


Links und weitere Informationen

Bayerisches Staatsministeriums der Justiz