Wichtige Maßnahmen auf dem Weg zur "Fahrradfreundlichen Kommune"

Die Stadt Gunzenhausen ist auf dem Weg, von der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen Bayern e. V. (AGFK) und dem bayerischen Innenministerium als „Fahrradfreundliche Kommune“ zertifiziert zu werden. Im Jahr 2015 wurde von einer Fachjury eine Vorbereisung durchgeführt.  

Für die Zertifizierung müssen u.a. alle innerörtlichen benutzungspflichtigen Radwege auf deren Rechtmäßigkeit überprüft werden. Die Begründung dafür liegt in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010, das die Anordnung der Benutzungspflicht der Radwege nur bei Straßen sieht, die ein außergewöhnliches Gefährdungspotential haben.  

In der Gunzenhäuser Theodor-Heuss-Straße bestand ein Zweirichtungsradweg, für den eine Benutzungspflicht bestand. Aufgrund des genannten Urteils mussten die Radfahrer in beiden Richtungen den Radweg benutzen und durften nicht auf der Straße fahren.  

Bisher entsprach der Zweirichtungsradweg nicht den Anforderungen an einen fahrradfreundlichen und sicheren Radweg. Außerdem waren die rechtlichen Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht nicht gegeben. Deshalb wurde die Theodor-Heuss-Straße für den Radverkehr neu überplant.  

Entsprechende Vorschläge wurden gemeinsam mit dem Arbeitskreis Radlstadt, einem Vertreter des städtischen Ordnungsamtes, des Stadtbauamtes, der Tourist-Information, der Polizeiinspektion Gunzenhausen sowie der AGENDA 21 diskutiert, ausgearbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.  

Auch ein Antrag des Seniorenbeirates stand im Raum, die Überquerung der Kreuzung Theodor-Heuss-Straße/Weinbergstraße sicherer zu machen, da der Beirat diese Kreuzung für ältere Personen  

als äußerst gefährlich ansah. Der groß angelegte Kreuzungsbereich und dadurch entstehende weite Strecken erschwerten die Querung. Gerade die Nähe zum Neuen Friedhof machte eine Änderung der Situation notwendig.  

Dazu kommt, dass Anwohner der Theodor-Heuss-Straße mehr und mehr über die hohen Verkehrslärm durch zu schnell fahrende Autos klagten.  

Die neue Radverkehrsplanung für den gesamten Straßenzug berücksichtigt nun alle genannten Problemsituationen.  

In der Theodor-Heuss-Straße wurde nun die Radwegbenutzungspflicht für den baulichen Radweg aufgehoben. Nun können Radfahrer, die in Richtung Weißenburger Straße unterwegs sind, selbst entscheiden, ob sie die Straße oder lieber den baulichen Radweg benutzen. Der bauliche Radweg erhielt eine Trennung von Fußgängern und Radfahrern. Für die Radfahrer ist der linke Streifen des Weges vorgesehen. So sind sie für Fahrzeuge, die aus den Querstraßen oder aus privaten Grundstücksaufahrten kommen, besser sichtbar.  

Vor dem Kreisverkehr an der Frankenmuther Straße werden die Radfahrer auf die Straße geleitet. Eine kleine Insel sichert die Einfahrenden. So kann gewährleistet werden, dass die Radfahrer nicht mehr über Fußgängerüberwege die Fahrbahn zu Fuß queren müssen. Nach dem Kreisverkehr wurde ein Auffahrt zum baulichen Radweg geschaffen.  

Ein ähnliches Problem bestand am Kreisverkehr an der BayWa. Dort wurde eine Radfahrerfurt neben dem Fußgängerüberweg markiert. Da es sich bei dem Radweg entlang der Weißenburger Straße um einen straßenbegleitenden Radweg handelt, haben die Radfahrer - ebenso wie die Fahrzeuge auf der Fahrbahn - Vorfahrt gegenüber querenden Fahrzeugen. Fahrzeuge, die in oder aus der Theodor-Heuss-Straße in den Kreisverkehr fahren, müssen Radfahrern Vorrang gewähren.  

Für den Radverkehr aus Richtung Weißenburger Straße in Richtung Grundschule Süd wurde ein „Sonderstreifen Radfahrer“ markiert. Trotz des Radstreifens ist ein Begegnungsverkehr nach wie vor gefahrlos möglich. Im Zweifel muss die eigene Geschwindigkeit verringert werden.  

Aus rechtlicher Sicht darf der Radfahrerstreifen überfahren werden, wenn dies zur Erreichung von privaten Ein- und Ausfahrten sowie von dahinter liegenden Parkstreifen dient. Beides ist in der Theodor-Heuss-Straße vorhanden. Gestrichelte Linien dürfen überfahren werden, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Die Breite der Markierung ist ebenfalls rechtlich vorgegeben, weshalb diese augenscheinlich sehr breit ausgefallen ist.  

In den nächsten Jahren werden die Radfahrstreifen in der Reutbergstraße/Frankenmuther Straße sowie in der Sonnenstraße ebenfalls nach den gültigen Richtlinien markiert.  

Parken auf Radfahrstreifen ist bekanntermaßen verboten. Bis April 2014 war das Parken links des Radfahrstreifens auf der Fahrbahn erlaubt. Nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist  Parken und Halten links des Radfahrstreifens verboten. Dies gilt für alle Radfahrstreifen.  

Erste positive Ergebnisse hat zu Schulbeginn eine Geschwindigkeitsüberwachung durch die hiesige Polizei ergeben. Im Bereich der Grundschule Süd konnte festgestellt werden, dass die Geschwindigkeitsverstöße merklich zurückgegangen sind. Dies liegt in erster Linie an der optischen Verengung der Fahrbahn.  

Wichtig ist der Hinweis, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren müssen. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum 8. Lebensjahr. Diese müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder bis zum 10. Lebensjahr können wahlweise auf dem Gehweg sowie auf der Fahrbahn fahren.

 

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