Vollzug der Wassergesetze und des Abwasserabgabengesetzes

Bild Rathauseingang

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit Bescheid Az.: 45-641-03/1 vom 22.05.2023 der Stadt Gunzenhausen eine gehobene Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 15 Wasserhaushaltsgesetz für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Edersfeld in den Merzelfeldgraben befristet bis zum 31.12.2043 erteilt.

Unter Hinweis auf Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes liegt eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen bei der Stadt Gunzenhausen, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen

im Zeitraum

vom 12.06.2023 bis 26.06.2023

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

STADT GUNZENHAUSEN
- Stadtbauamt -

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