Vollzug der Wassergesetze und des Abwasserabgabengesetzes

Die Stadt Gunzenhausen hat ab 2003 das Baugebiet „Aha West“ im Ortsteil Aha erschlossen. Die Entwässerung des Baugebiets erfolgt entsprechend der Vorgaben nach §55 (2) WHG im Trennsystem. Die Gesamtgröße des Baugebiets beträgt 1,67 ha. Die undurchlässige Fläche AU des Einzugsgebiets beträgt 0,59 ha. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis endete zum 31.12.2023. Das vorliegende Wasserrechtsverfahren dient der Erlangung einer neuen gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis. Das im Baugebiet anfallende Schmutzwasser wird über den kommunalen Mischwasserkanal in die Kläranlage Gunzenhausen abgeleitet. Das Niederschlagswasser wird ungedrosselt in den Merzelfeldgraben eingeleitet. Gemäß den Vorgaben nach DWA M153 und A117 wäre für ein fünfjähriges Regenereignis die Schaffung von 132 m³ Rückhaltevolumen erforderlich.

Eine qualitative Behandlung des Niederschlagswassers ist entsprechend des Nachweises nach DWA A102-2 aufgrund der ausschließlichen Nutzung als Wohnbaugebiet nicht erforderlich.

Die Stadt Gunzenhausen hat mit Schreiben vom 16.07.2024 die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Aha-West“ in den Merzelfeldgraben beantragt.

Die Einleitungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis, da es sich gemäß   § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) um genehmigungspflichtige Gewässerbenutzungen handelt, für die eine gehobene Erlaubnis gemäß § 10 und § 15 WHG erforderlich ist.

Die Maßnahme wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i. V. m. Art. 69 BayWG öffentlich bekannt gegeben.

Die Antragsunterlagen des oben genannten Vorhabens liegen

                            vom 26.08.2024 bis 25.09.2024

bei der Stadt Gunzenhausen, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen

während der Dienststunden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 09.10.2024, beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen - Gebäude B, Zimmer 2.05 -, Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg, oder bei der vorgenannten Stelle schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden bei einem gesonderten Termin erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird; die Einwendungsführer werden vom Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendigen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass

a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen, durch Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Zurück