Verkürzung der Sperrzeit auf Freischankflächen während der Fußball-EM 2021

Bekanntmachung Nr. 095/2021

Vollzug des Gaststättenrechts; Verkürzung der Sperrzeit auf Freischankflächen während der Fußballeuropameisterschaft 2021 vom 11.06. bis 11.07.2021

Die Stadt Gunzenhausen erlässt folgende

Allgemeinverfügung:

  1. Die Sperrzeit für gaststättenrechtlich genehmigte Freischankflächen im Stadtgebiet von Gunzenhausen wird am
  • Dienstag, 15.06.2021, auf 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr,
  • Mittwoch, 23.06.2021, auf 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr,
  • Sonntag, 27.06.2021, auf 23:30 Uhr bis 07:30 Uhr,
  • Montag, 28.06.2021, auf 23:30 Uhr bis 07:30 Uhr,
  • Freitag, 02.07.2021, auf 23:30 Uhr bis 07:30 Uhr,
  • Samstag, 03.07.2021, auf 23:30 Uhr bis 07:30 Uhr,
  • Dienstag, 06.07.2021, auf 23:30 Uhr bis 07:30 Uhr,
  • Mittwoch, 07.07.2021, auf 23:30 Uhr bis 07:30 Uhr,
  • Sonntag, 11.07.2021, auf 23:30 Uhr bis 07:30 Uhr,

festgesetzt.

  1. Die Festsetzungen unter Ziffer 1.3 bis 1.9 ergehen unter der Bedingung, dass an diesem Tag ein EM-Spiel mit der Beteiligung der deutschen Fußballnationalmannschaft ausgespielt wird.
  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Die Allgemeinverfügung tritt am 15.06.2021 in Kraft und am 11.07.2021 außer Kraft.

Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung in der Stadtverwaltung Gunzenhausen, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen, Zimmer 18, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeit eingesehen werden.

Stadt Gunzenhausen

- Ordnungsamt -

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