Verkürzung der Sperrzeit auf Freischankflächen während der Europameisterschaft

Bild Rathaus Gunzenhausen

Beachten Sie bitte nachfolgende Bekanntmachung:

Bekanntmachung Nr. 107/2024

Vollzug des Gaststättenrechts;
Verkürzung der Sperrzeit auf Freischankflächen während der Fußballeuropameisterschaft der Herren vom 14.06. bis 14.07.2024

Die Stadt Gunzenhausen erlässt folgende

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g :

  1. Der Beginn der Sperrzeit für gaststättenrechtlich genehmigte Freischankflächen im Stadtgebiet von Gunzenhausen wird während der Fußball-EM der Herren wie folgt festgesetzt:
  • Freitag, 14.06.2024 auf 23:00 Uhr,
  • Sonntag, 23.06.2024 auf 23:00 Uhr,

ab dem Achtelfinale jeweils auf 15 min. nach offiziellem Spielende (=Abpfiff der Live-Übertragung + 15 Minuten) am

  • Samstag, 29.06.2024,
  • Sonntag, 30.06.2024,
  • Montag, 01.07.2024,
  • Freitag, 05.07.20204,
  • Samstag, 06.07.2024,
  • Dienstag, 09.07.2024,
  • Mittwoch, 10.07.2024,
  • Sonntag, 14.07.2024.
  1. Die Festsetzungen unter Ziffer 1.3 bis 1.10 ergehen unter der Bedingung, dass an den angegebenen Tagen jeweils ein EM-Spiel mit der Beteiligung der deutschen Fußballnationalmannschaft ausgespielt wird.
  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
  1. Es werden keine Kosten erhoben.
  1. Die Allgemeinverfügung tritt am 14.06.2024 in Kraft und am 14.07.2024 außer Kraft.

Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung in der Stadtverwaltung Gunzenhausen, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen, Zimmer 18, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeit eingesehen werden.

Stadt Gunzenhausen

- Ordnungsamt -

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