Schöffenwahl 2023

Bild Stadtansicht

Im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenauswahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsbürgerschaft ausgeübt werden.

Die relevanten rechtlichen Bestimmungen und weitere Anforderungen finden Sie auszugsweise u.a. hier: https://gunzenhausen.de/schoeffenwahl-2023.html

Sie können Ihre Bewerbung bis zum 01. März 2023 schriftlich an uns richten oder bei nachfolgender Stelle persönlich abgeben:

Rathaus der Stadt Gunzenhausen, Hauptamt, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen, 1. Stock, Zimmer 16.

 

Für Bewerbungen benötigen wir folgende Angaben:

Familienname, ggf. Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Wohnort mit Straße und Hausnummer. Gerne senden wir Ihnen das entsprechende Formular zu. Sie finden das Bewerbungsformular auch auf unserer Homepage unter Schöffenwahl 2023 - Stadt Gunzenhausen - Zentrum im Fränkischen Seenland.

Für Rückfragen stehen wir persönlich unter der Tel.-Nr. 09831/508-110 zur Verfügung.

Stadt Gunzenhausen

- Hauptamt -

 

Es gilt die amtliche Bekanntmachung durch Aushang bei der Stadt Gunzenhausen sowie durch die Veröffentlichung im Altmühl-Boten.

 

 

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