Regionalbudget 2025 – Aufruf zur Projekteinreichung

Bild Wald

Die Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Fränkisches Seenland-Hahnenkamm beteiligt sich erneut an dem vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgelegten und vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken angebotenen Programm „Regionalbudget für Kleinprojekte“ Der Region mit den Kommunen Muhr am See, Gunzenhausen, Haundorf, Pfofeld, Theilenhofen, Absberg, Gnotzheim, Heidenheim, Polsingen, Westheim sowie Auhausen aus dem Landkreis Donau-Ries steht vorbehaltlich der Genehmigung für das Jahr 2025 erneut ein Programm mit dem Umfang von 100.000 EUR zur Verfügung.

1.Bgm. Karl-Heinz Fitz (Stadt Gunzenhausen) sieht als Vorsitzender der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft in diesem Förderangebot eine gute Chance, um eine Vielzahl kleinerer Projekte aufzugreifen und umsetzen zu können, die über andere Förderprogramme meist keine oder kaum eine so attraktive Unterstützung erfahren könnten. Diese Fördermittel in Höhe von 100.000 € setzen sich zu 90 % aus dem Haushalt des Freistaats Bayern und jeweils zu 10 % aus den Haushalten der beteiligten Kommunen der ILE-Regionen zusammen.
Gefördert werden jeweils Kleinprojekte, deren Gesamtinvestitionskosten netto 20.000 EUR nicht überschreiten. Und für diese Kosten kann eine Zuwendung pro Einzelprojekt bis zu max. 80 %, jedoch höchstens 10.000 EUR netto beantragt werden.

Für die Entscheidung über die Auswahl der Projekte wurde eine Projekt-Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sich Vertreter oder Vertreterinnen öffentlicher Einrichtungen, von Vereinen oder Zweckverbänden, Unternehmen oder auch fachlich ausgewiesene Einzelpersonen befinden.

Bis zum 18.Oktober 2024 können entsprechende Anträge bei der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (91710 Gunzenhausen, Frankenmutherstr. 2) eingereicht werden.

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen. Dies sind u.a.:

  • Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung ländlich angepasster Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung ländlicher Bevölkerung

Die Projektträger für die bewilligten Projekte werden im Dezember 2024 informiert und erhalten dann die für die Durchführung erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen Anfang Januar 2025. Diese bewilligten Projekte müssen dann bis zum 20. September 2025 komplett umgesetzt sein und zu diesem Zeitpunkt muss die Abrechnung zur Fördermittelauszahlung vorliegen. Bis dahin sind diese Projekte von den Maßnahmenträgern allerdings vorzufinanzieren.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Vereine oder auch Unternehmen.

Die Antragsformulare sind über die Kommunen zu beziehen oder unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) direkt herunterzuladen. Sie können aber auch über die ILE-Umsetzungsbegleitung digital bezogen werden (dieter.popp@futour.com).

Die ILE-Region Fränkisches Seenland ist guter Hoffnung, dass auch mit dieser Ausschreibung wieder eine Reihe kreativer Projektideen eingereicht werden, die den Strauß der seit dem Jahre 2000 bereits bewilligten rund 60 Maßnahmen abrunden. Mit diesen Projekten sind seit diesem Zeitraum knapp eine halbe Million Euro in die weitere Entwicklung der Region geflossen.

Zurück