Pachtangebot
Die Hospitalstiftung Gunzenhausen bietet folgendes landwirtschaftliches Grundstück ab 1. Februar 2026 zur Verpachtung an:
Fl.Nr. 1227, Gmk. Gunzenhausen,
Lerchenfeld, Ackerland, zu 12.552 m²
Das Grundstück dient als Ausgleichsfläche der Stadt Gunzenhausen.
Folgendes Maßnahmenkonzept muss bei der Bewirtschaftung eingehalten werden:
Externe Ausgleichsfläche CEF 1 / A1
Teilfläche Fl.Nr. 1227, Gemarkung Gunzenhausen, mit 10.544m²
Anteilige Anrechnung von 6.900 m ² für flächenbezogenen Ausgleich
Auf der externen Ausgleichsfläche wird eine mindestens 1,0 ha (0,5 ha pro Brutpaar) große Wechselbrache angelegt. Die Fläche ist nicht einzusäen und im jährlichen Wechsel jeweils zur Hälfte umzubrechen bzw. zu grubbern. Die gesamte Fläche muss im Spätsommer gemäht werden. Ein Altgrasstreifen oder Altaufwuchsstreifen von etwa 10% ist förderlich. Das Mahdgut ist zwingend zu entfernen. Weitere Bearbeitungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Einsatz von Pestiziden oder Düngemitteln ist innerhalb der
Fläche nicht zulässig. Es darf keine Unkrautbekämpfung (weder chemisch, mechanisch oder thermisch) stattfinden. Diese Maßnahme ist auf gleicher Fläche ebenfalls für die Wiesenschafstelze geeignet, zusätzliche Maßnahmen sind nicht veranlasst. Der Einsatz von Pestiziden oder Düngemitteln ist innerhalb der Fläche nicht zulässig. Es darf keine Unkrautbekämpfung (weder chemisch, mechanisch oder thermisch) stattfinden.
Die Einfriedung der Ausgleichsfläche ist, mit Ausnahme von temporären Weidezäunen im Falle einer Beweidung, unzulässig.
Externe Ausgleichsfläche CEF 2 / A2
Teilfläche Fl.Nr. 1227, Gemarkung Gunzenhausen,
Gesamtgröße 2.000,0 m ²
Der erforderliche Ausgleich wird auf der im zeichnerischen Teil bestimmten Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 1227, Gemarkung Gunzenhausen, umgesetzt. Die Fläche ist bisher als intensiv genutztes Ackerland (BNT A11) einzuordnen. Ziel ist es diese Fläche überwiegend als artenreiches Extensivgrünland (BNT G214) zu entwickeln.
Soweit kein ausreichend magerer Ausgangszustand der Fläche vorhanden ist, ist die Fläche nach der letzten Mahd im Sommer zu Eggen. Anschließend hat dann eine Ansaat mit Heu-/Wiesendrusch aus einer zur Region und Entwicklungsziel passenden Spenderfläche oder eine Regiosaatgutmischung der Untergruppe UG 12 „Fränkisches Hügelland“ mit mindestens 30% Kräuteranteil zu erfolgen. Bei einer Neueinsaat ist auf lückige Aussaat mit Rohbodenstellen zu achten. Innerhalb der gesamten Maßnahme ist zwingend auf Düngemittel, Pflanzenschutzmittel sowie Bearbeitung der Fläche vor dem 01.07. zu verzichten. Eine Bewirtschaftung im Zeitraum vom 15.03 bis 01.07 ist unzulässig.
Es ist eine max. zweimalige Mahd zulässig. Zwischen dem ersten und zweiten Schnitt müssen mind. sechs Wochen liegen. Die Flächen können mit kurzrasigen Streifen unterbrochen/randlich ergänzt werden. Diese Streifen sind allerdings vor Beginn der Brutzeit an kurzrasig zu halten. Eine Beweidung der Flächen ist möglich, solange die Besatzdichte so gewählt wird, dass der Fraß ein Muster an kurz- und langrasigen
Strukturen gewährleistet. Während der Brutzeit müssen in der Beweidungsfläche mind. 100 m² ausgezäunt sein. Bereiche mit Trittschäden an der Grasnarbe sind hierfür zu bevorzugen.
Die Einfriedung der Ausgleichsfläche ist, mit Ausnahme von temporären Weidezäunen im Falle einer Beweidung, unzulässig.
Interessenten geben bitte ihr schriftliches Pachtangebot bei der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Gunzenhausen, Marktplatz 23,
91710 Gunzenhausen, bis spätestens 6. März 2026 ab.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne unsere Sachgebietsleiterin Liegenschaften
Frau Bickel, Tel.-Nr. 09831/508-170, zur Verfügung.