Niederschlagswassereinleitung durch die Stadt Gunzenhausen
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit Bescheid Az.: 45-641-03/1 vom 06.11.2024 der Stadt Gunzenhausen eine gehobene Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 15 Wasserhaushaltsgesetz für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Aha West“ in den Merzelfeldgraben befristet bis zum 31.12.2044 erteilt.
Unter Hinweis auf Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz liegt eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen bei der Stadt Gunzenhausen, (2. OG – Bauverwaltung), Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen im Zeitraum vom 02.12.2024 bis 16.12.2024 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.