Niederschlagswassereinleitung durch die Stadt Gunzenhausen
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit Bescheid Az.: 45-641-03/1 vom 26.11.2024 der Stadt Gunzenhausen eine gehobene Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 15 Wasserhaushaltsgesetz für das Einleiten von Niederschlagswasser aus den Ortsbereichen Oberhambach und Unterhambach in den Hambach und Zochagraben (Gewässer III. Ordnung) befristet bis zum 31.12.2044 erteilt.
Unter Hinweis auf Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz liegt eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen bei der Stadt Gunzenhausen, (2. OG – Bauverwaltung), Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen im Zeitraum vom 09.12.2024 bis 23.12.2024 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.