Maskenpflicht in den Stadtbussen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass in den Stadtbussen und an den Bushaltestellen generell Maskenpflicht gilt. Der Mund-Nasenschutz muss während der gesamten Fahrt getragen werden und darf auch im Sitzen nicht abgenommen werden.

Die Einhaltung der Maskenpflicht in den Stadtbussen wird in unregelmäßigen Abständen geprüft. Bei den bisherigen Prüfungen wurde festgestellt, dass die Masken zwar beim Betreten der Busse getragen werden, nach Erreichen des Sitzplatzes aber abgenommen werden. Dies ist nicht zulässig und ist von Seiten der Staatsregierung mit Strafen bis zu 250 Euro belegt.

Die Betreiber der Stadtbuslinien sind außerdem berechtigt, Fahrgästen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, die weitere Beförderung zu untersagen und an der nächsten Haltestelle aussteigen zu lassen.

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