Hinweise zur Entsorgung von Hygienematerial

Das Bayerische Landesamt für Umwelt weist darauf hin, dass die Entsorgung von Vliestüchern, Hygienetüchern, Desinfektionstüchern u.ä. Abfällen über die Entwässerungsanlagen unbedingt zu unterlassen ist. Die Behebung dadurch verursachter Verstopfungen und Betriebsstörungen in den Pumpwerken der Kläranlage würde die ohnehin angespannte Personalsituation in der Kläranlage zusätzlich verschärfen und eventuell sogar die Betriebssicherheit der Abwasseranlagen gefährden.

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