Datenschutz für Vereine am 15. Januar 2019

(aktualisiert am 17. Dezember 2018: E-Mail-Adresse korrigiert)

Seit 25. Mai 2018 haben wir mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht. Der Sturm der Entrüstung über deren Anforderungen war und ist groß. Was müssen Vereine aber denn nun wirklich umsetzen? Und was hat sich zum bisherigen Datenschutzrecht überhaupt geändert? Müssen wir E-Mails verschlüsseln? Ein Auszug der Fragen, die sich viele Vereinsverantwortliche aktuell noch immer stellen.

Eine Auseinandersetzung mit der DS-GVO ist für alle Vereine, Initiativen und Organisationen wichtig, die mit personenbezogenen Daten, also z.B. Mitgliederdateien arbeiten.

Deshalb hat der Bürgermeister der Stadt Gunzenhausen, Karl-Heinz Fitz eine Informationsveranstaltung für Vereinsvertreter zum Thema DSGVO und deren Umsetzung in Vereinen initiiert. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Gunzenhausen, Thomas Engelhardt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TüV), wird am 15. Januar 2019 um 19 Uhr im Haus der Gastes die Grundzüge der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes darstellen und praktische Umsetzungstipps geben. Er beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema, wie z.B.:

  • Wir sind doch nur ehrenamtlich tätig. Gilt das auch für uns?
  • Braucht unser Verein eine(n) Datenschutzbeauftragte(n)?
  • Was sind überhaupt personenbezogene Daten?
  • Muss ich das Impressum oder die Datenschutzerklärung der Webseite ändern und können wir abgemahnt werden?
  • Welche Anforderungen an Einwilligungen gelten künftig?
  • Müssen wir unsere Facebook-Fanpage abschalten?

Diese und mehr Fragen werden beantwortet, Handreichungen und Links an die Hand gegeben sowie die aktuellen Anforderungen der Aufsichtsbehörde dargestellt.

Um Voranmeldung unter bis 31.12.2018 wird gebeten. Datenschutzhinweise können unter https://gunzenhausen.de/datenschutz-vereine.html  nachgelesen werden.

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