Anwendung der 3G-Regel bei Gunzenhäuser Stadtrats- und Ausschusssitzungen

Ab sofort müssen Gremiumsmitglieder, Verwaltungskräfte, Pressevertreter und Besucher die sog. 3G-Regel beachten, wollen sie an Gremiumssitzungen der Stadt Gunzenhausen teilnehmen. Die Altmühlstadt folgt damit den Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zum 3G-Prinzip mit Freiheiten für Genesene, Geimpfte und Getestete.

Die Vorlagepflicht gilt bis auf weiteres und endet bei einem entsprechenden Inzidenzwert unter 35 mit zugehöriger Allgemeinverfügung zur Aufhebung der 3G-Regel durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Neben einem gültigen PCR-Test ist auch ein Antigen-Test ausreichend, der in den letzten 24 Stunden abgelegt wurde. „Wir bewegen uns gerade in einer entscheidenden Phase der Pandemie. Einerseits gilt es möglichst viele Lockerungen umzusetzen, andererseits ist das Corona-Virus weiterhin unter uns und hochansteckend. Das 3G-Prinzip ermöglicht uns, das Risiko einer Infektion auf ein Minimum zu reduzieren“, so Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz.

Von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Tests ausgenommen, sind vollständig gegen Corona Geimpfte und Genesene, bei denen die Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Ein gültiger Nachweis ist in allen genannten Fällen notwendig. Für Besucher von Stadtrats- und Ausschusssitzungen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Alle Corona-Testmöglichkeiten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind unter www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten einzusehen.

Zurück