Test von Lastenfahrrädern

Hinweis:

Die Stadt Gunzenhausen fördert  seit dem Jahr 2021 die Anschaffung von Lastenfahrrädern, Lastenpedelecs und Lastenanhänger für Fahrräder. Einzelheiten, Antragsvoraussetzungen und Online-Formular finden Sie hier.


Mit Lastenrädern können sperrige Güter transportiert werden. Aber auch der Einkauf in der Innenstadt oder beim Supermarkt lässt sich ohne lange Parkplatzsuche sehr gut verwirklichen. Lastenräder sind oftmals auch beliebte Transportmittel für Kinder. Außerdem schonen Lastenräder die Umwelt und tragen zur umweltfreundlichen Nahmobilität bei. Lastenfahrräder stehen zudem für eine urbane Mobilität und für Ressourcenschonung und Verkehrsberuhigung.

Bei der Erstanschaffung eines Cargobikes ist meist ein grundsätzliches Problem zu lösen, nämlich: „Welcher Typ von Lastenrad ist nun das Richtige für mich?“ - zweispuriges (sog. Trike) oder einspuriges Lastenrad (sog. Long John) oder ein sog. Liefer-Bike. Hierzu ist es notwendig, dass man die verschiedenen Typen ausgiebig, am besten für mehrere Tage – mit und ohne Beladung - testen kann.

Die Stadt stellt deshalb interessierten Bürgerinnen und Bürgern fünf verschiedene Cargo-Bikes jeweils für bis zu fünf Tage in Folge kostenlos zur Verfügung:

  • Babboe Curve (Trike)
  • Babboe Pro Trike E
  • Cube Cargo Dual Hybrid (großes Long John)
  • Muli St (kleines Long John)
  • Metz PACKR 8.E (City-Lastenrad)

Die fünf Lastenräder erfüllen die DIN-Norm 79010 „Fahrräder – Transport- und Lastenfahrrad – Anforderungen und Prüfverfahren an ein- und mehrspurigen Transport- und Lastenrädern“.

Einzelpersonen und Familien können damit in aller Ruhe testen, ob das Lastenfahrrad eine geeignete Alternative zum Auto ist.
Die fünf E-Lastenräder haben eine hochwertige Ausstattung. Ein leistungsfähiger Motor hilft dabei, Steigungen auch mit schwerer Ladung locker zu meistern.

Folgende fünf Lastenräder stehen zur Auswahl:

(Hinweis: Zulässiges Gesamtgewicht: Fahrer + Eigengewicht + Zuladung)

Lastenrad Babboe

WIRD DERZEIT NICHT VERLIEHEN - BABBOE Carve Mountain

Dreirädriges Lasten-Pedelec, sog. Trike

  • Zulässiges Gesamtgewicht: 225 kg
  • Belastung Transportbox: 80 kg
  • Fahrrad-Gewicht: 65 kg
  • Breite: 85 cm, Länge: 216 cm

  • Zwei fest eingebaute Kindersitze
  • Vorderräder & Box können so eingestellt werden, dass sie sich beim Kurvenfahren neigen - muss aber nicht sein
  • Müheloses Parken dank spezieller Feststellbremse
  • Äußerst stabil, bleibt beim Auf- und Absteigen einfach stehen
  • Hinterradnabenmotor mit 8-stufiger elektrischer Tretunterstützung

Dieses Fahrrad wird derzeit nicht verliehen


Wird derzeit nicht verliehen - BABBOE Pro Trike E

Dreirädriges Lasten-Pedelec, sog. Trike

  • Belastung Transportbox: 100 kg
  • Fahrrad-Gewicht: 77 kg
  • Breite: 88 cm, Länge: 217 cm

  • Feststellbremse
  • Schiebehilfe
  • Shimano 7-Speed Gangschaltung
  • Gepäckträger zusätzlich belastbar bis zu 20 kg

Dieses Fahrrad wird derzeit nicht verliehen


Cube Cargo Dual Hybrid

Zweirädriges Lasten-Pedelec, sog. Long John

  • Zulässiges Gesamtgewicht: 220 kg
  • Belastung Transportbox: 60 kg
  • Boxvolumen: 200 Liter
  • Fahrrad-Gewicht: 50 kg
  • Breite: 74 cm, Länge: 265 cm

  • Mit oder ohne Kindersitze ausleihbar
  • ONE SIZE CONCEPT: Sattel und Vorbau können mit wenigen Handgriffen in der Höhe angepasst werden, so dass das Bike für unterschiedliche Körpergrößen nutzbar ist
  • Stufenlose Nabenschaltung
  • Bayerischer Hersteller

Lastenrad Muli Motor ST

Muli motor st

Zweirädriges Lasten-Pedelec mit kurzem Radstand und kleinem Wendekreis; das Muli ist ein wendiges und flexibles Alltags-Lastenrad, mit einem tiefliegenden Lastenkorb, das Muli ist kaum länger als ein normales Fahrrad

  • Zulässiges Gesamtgewicht: 195 kg
  • Korbvolumen: 100 Liter, Korb aus Alublech, maximale Korbzuladung: 70 kg
  • Fahrrad-Gewicht: 24 kg
  • Breite: 28 cm (zusammengeklappter Korb), bzw. 60 cm (ausgeklappter Korb), Länge: 195 cm

  • Mit und ohne Kindersitze ausleihbar
  • Faltbarer Lastenkorb aus Alublech
  • Deutscher Hersteller
  • Auszeichnungen: Jury-Statement Eurobike Award 2018
  • Testsieger beim ADAC-Lastenradtest im Juni 2022

Lastenrad Metz E-Packr 8.0

Metz E-Packr 8.0

Zweirädriges City-Lasten-Pedelec, das E-Packr ist Kompaktrad und Lastenrad zugleich

  • Zulässiges Gesamtgewicht: 180 kg
  • Zuladung gesamt: 50 kg, davon vorne 20 kg und hinten 30 kg
  • Fahrrad-Gewicht: 27 kg
  • Länge: 163 cm (und damit so kurz wie ein klassisches Kompaktrad)

  • Stufenlose Nabenschaltung, Mittelmotor
  • Flexibles Metz-Trägersystem
  • Erfüllt ebenfalls die DIN 79010 für Lastenräder
  • Fränkischer Hersteller

Lastenradverleih - Test eines Lastenrads

Die Lastenräder befinden sich im Eigentum der Stadt Gunzenhausen. Hier finden Sie den Leihvertrag.

Die Ausgabe erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren, die eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Während des Leihens/Testens ist der Entleiher für das Rad verantwortlich. Bitte behandeln Sie das Rad sorgsam, damit es möglichst lange vielen Menschen zur Verfügung steht. Bitte schließen Sie das Rad ab. Der Entleiher haftet für den Verlust des Rades (Reparatur, bzw. bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert).

Abholung und Rückgabe nur zu den Öffnungszeiten des Rathauses.


Wie funktioniert es:

Sie können über unten stehendes Formular eine Reservierung anfragen. Wir werden uns dann - zu den Öffnungszeiten der Stadt Gunzenhausen - mit Ihnen in Verbindung setzen und den genauen Übergabetermin vereinbaren.

Sollten Sie Ihre Reservierung doch nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um zeitnahe Mitteilung, damit das Lastenrad für andere wieder frei wird.

Für die Abholung ist ein Personalausweis und 100 € Kaution in bar mitzubringen, sowie eine Haftpflichtversicherung zu bestätigen.

Ein Leihvertrag ist abzuschließen.

Es erfolgt eine kurze Einweisung in das Handling des Rads und eine Überprüfung auf Mängel. Bitte planen Sie eine kurze Probefahrt zeitlich mit ein.

Das Lastenrad ist pünktlich und sauber zurückzugeben. Bei der Rückgabe erhalten Sie die Kaution zurück. Falls es Beanstandungen gibt, kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden.

Das zulässige o.g. Gesamtgewicht setzt sich aus dem Eigengewicht des Lastenfahrrads, dem Eigengewicht des Fahrenden, sowie dem Gewicht der Transportladung zusammen.

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