Gewerbewesen

Gewerbeanmeldungen

Nach § 14 der Gewerbeordnung hat derjenige, der den Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies gleichzeitig bei der für den betreffenden Ort zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Für Gunzenhausen und die zugehörigen Ortsteile können Sie Ihr Gewerbe im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen oder online über unser Rathaus-Service Portal anmelden.

Angemeldet werden muss grundsätzlich jede auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige Tätigkeit, die nach der geltenden Rechtsordnung erlaubt ist, bevor diese aufgenommen wird und sobald der Betriebssitz feststeht.

Wenn Sie uns vor der Anmeldung kontaktieren, können wir Ihnen mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen bzw. ob bei Ihnen ggf. eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich ist. Benötigt wird in jedem Fall der Personalausweis oder Reisepass.

Zusätzlich kann ein Führungszeugnis erforderlich sein. Je nach Gewerbeart und anmeldender Person müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind die sog. freien Berufe (u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Journalisten, etc.) sowie die Urproduktion (z.B. Fischerei, Viehzucht, Land- und Forstwirtschaft).

Ob Ihre Tätigkeit zu einem sog. freien Beruf gehört, erfahren Sie im Einwohnermeldeamt.

Die Gewerbeanmeldung kann persönlich, schriftlich oder über unser Rathaus-Service Portal erfolgen.

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 30 Euro.

Gewerbeummeldungen

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich, wenn

1. der Betriebssitz innerhalb von Gunzenhausen verlegt wird,

2. der Betriebszweck sich ändert (also z.B. statt Schuhverkauf nun ausschließlich Verkauf von Werkzeug) oder

3. der Betriebszweck auf andere Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei dem bereits angemeldeten Betrieb nicht geschäftsüblich sind (das ist z.B. dann der Fall, wenn bislang zu diesem Schuhverkauf nun auch Verkauf von Zeitschriften hinzukommt).

Die Gewerbeummeldung muss der Betriebsinhaber vornehmen oder eine von ihn bevollmächtigte Person (z.B. Prokurist). Die Vollmacht ist vorzulegen.

Bei jeder Gewerbeart werden andere Unterlagen benötigt. Wenn Sie uns vor der Ummeldung kontaktieren, können wir Ihnen mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen bzw. ob bei Ihnen ggf. eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich ist.

Die Gewerbeummeldung kann persönlich, schriftlich oder über unser Rathaus-Service Portal erfolgen.

Die Gebühr für eine Gewerbeummeldung beträgt 25 Euro.

Gewerbeabmeldungen

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn die Gewerbeausübung eingestellt wird. Gründe hierfür können Insolvenz, gesundheitliche oder wirtschaftliche Überlegungen, Altersgründe etc. sein.

Eine Gewerbeabmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Betriebssitz in ein anderes Gemeindegebiet verlegt wird.

Die Gewerbeabmeldung muss der Betriebsinhaber selbst vornehmen. In diesem Fall kann er keine andere Person mit der Abmeldung beauftragen, also auch keinen Bevollmächtigten und auch nicht den Prokuristen.

Zur Abmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Die Gewerbeabmeldung kann persönlich, schriftlich oder über unser Rathaus-Service Portal erfolgen.

Die Gebühr für eine Gewerbeabmeldung beträgt 25 Euro.

Gewerberegisterauskunft

Das Gewerberegister ist ein von der Stadt Gunzenhausen geführtes Verzeichnis über die aktuell und ehemalig im Stadtgebiet gemeldeten Gewerbe.

Eine Auskunft aus dem Gewerberegister kann von einer Behörde, einer Privatperson, juristischen Personen oder einer sonstigen öffentlichen Stelle beantragt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Übermittlung der Daten, da das Gewerberegister kein öffentliches Verzeichnis ist, wie beispielsweise das Handelsregister.

Eine einfache Gewerberegisterauskunft erhalten Sie ohne Nachweis. Für die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister, müssen Sie das berechtigte Interesse (zum Beispiel einen Vollstreckungstitel) nachweisen.

Die Gebühr für eine Gewerberegisterauskunft beträgt 15 Euro.

Eine Gewerberegisterauskunft ist auch Online mit Bayern-Id möglich.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerberegister. Während das Gewerberegister ein von der Stadt Gunzenhausen geführtes Verzeichnis über die im Stadtgebiet geführten Gewerbe ist, handelt es sich beim Gewerbezentralregister um ein vom Bundesamt für Justiz geführtes zentrales Verzeichnis.

Im Bundeszentralregister werden nicht alle im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden erfasst, sondern nur die, die durch bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten auffällig geworden sind.

Sie können den Antrag nur über Ihr eigenes Gewerbe stellen. Sie können den Antrag persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder über unser Rathaus-Service-Portal stellen.

In beiden Fällen müssen Sie oder Ihr Vertreter sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Ihr Vertreter benötigt die Vollmacht im Original.

Ein Gewerbezentralregisterauszug kostet 13 Euro.