Förderung Jahresabo ÖPNV

Hinweis:

Antragsberechtigt ist, wer

  • seinen Hauptwohnsitz in Gunzenhausen hat,
  • das 65. Lebensjahr erreicht hat und
  • auf seine Fahrerlaubnis freiwillig verzichtet hat und eine Bestätigung der Fahrerlaubnisbehörde, die nicht älter ist als 2 Monate, vorlegen kann

Mir ist bewusst, dass der Verzicht auf die Fahrerlaubnis freiwillig ist. Ich darf dann keine erlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen.

Auf die kostenpflichtige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis besteht kein grundsätzlicher Anspruch. Die Fahrerlaubnisbehörde kann einen kostenpflichtigen Nachweis über die Fahrtauglichkeit (z. B. Gesundheit) verlangen. Der Antrag auf Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ebenfalls kostenpflichtig.

Die Stadt Gunzenhausen haftet nicht, wenn trotz des freiwilligen Verzichts der Wiedererteilungsantrag der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde versagt wird. Ebenso wird durch die freiwillige Förderung des Jahresabo kein Anspruch auf Kostenübernahme für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch die Stadt Gunzenhausen begründet.

Wir bieten Ihnen an im Falle einer positiven Verbescheidung ihres Antrages diesen unmittelbar an die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH (SWG GmbH) weiterzuleiten. Dies beschleunigt den Prozess, bis Sie bei der SWG GmbH Ihr Jahresticket abholen können (...). Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie sich mit der Übermittlung an die SWG GmbH einverstanden erklären.

Mit der Übermittlung an die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH bin ich einverstanden.

Erklärung

Tarifstufe

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Bitte addieren Sie 2 und 9.
Informationen nach der DSGVO

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