Stadt Gunzenhausen - Blick auf den Marktplatz

Bürgerentscheide "B-13 Ortsumfahrung" am Sonntag, 19. Januar 2020

Am Sonntag, 19. Januar 2020 finden Bürgerentscheide bezüglich der Ortsumfahrung der Bundesstraße 13 statt. Zum Stichtag 15. Dezember 2019 werden die Bürgerverzeichnisse für die Stadt Gunzenhausen erstellt.


Abstimmungsberechtigt

Abstimmungsberechtigt sind alle Personen, die am 19. Januar 2020

  • Unionsbürger sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nach Erstellung der Bürgerverzeichnisse werden die Abstimmungsbenachrichtigungen bis 29. Dezember 2019 an die Abstimmungsberechtigten versandt. Abstimmungsberechtigte, die bis zum 29. Dezember 2019 keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir, sich bis 03. Januar 2020 mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigung verloren haben oder sie am Abstimmungstag nicht auffindbar ist, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem Abstimmungslokal wählen.

Abstimmungsscheine und Briefabstimmungsunterlagen

Sie haben die Möglichkeit Briefabstimmungsunterlagen online zu beantragen. Dazu benötigen Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigung, die Ihnen bis spätestens 29. Dezember 2019 zugestellt wird.

Wir bitten zu beachten, dass die Möglichkeit der Online-Beantragung bis Dienstag, 14. Januar 2020, 12 Uhr besteht. Danach ist eine rechtzeitige Zustellung der Briefabstimmungsunterlagen nicht mehr gewährleistet. Gerne können Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen (Marktplatz 44, Zimmer 1, Eingang über Marktplatz) vorsprechen und Ihre Briefabstimmungsunterlagen - wenn möglich unter Vorlage Ihrer Abstimmmungsbenachrichtigung - beantragen. Eine Beantragung ist noch bis Freitag, 17. Januar 2020, 15 Uhr möglich, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Abstimmungstag (19. Januar 2020), 15 Uhr.

Informationen zur Briefabstimmung

Wer am Abstimmungstag nicht zur Abstimmung gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefabstimmung abzustimmen. Die abstimmende Person muss dazu einen Antrag stellen, wozu sie den Vordruck auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung verwenden kann.
Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden Ende Dezember allen Abstimmungsberechtigten zugesandt. Zu den Bürgerentscheiden sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, Abstimmungsunterlagen auch via Internet zu beantragen. Die Stadt Gunzenhausen bietet über das Rathaus Service-Portal ein Online-Formular zur Beantragung an. Auch mit Hilfe eines Smartphones, bzw. Tablets und dem persönlichen QR-Code, der auf der Abstimmungsbenachrichtigung aufgedruckt ist, ist die Beantragung möglich. Zum Ausfüllen dieses Formulars werden die persönlichen Angaben - wie auf den Abstimmungsbenachrichtigungen aufgedruckt - benötigt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.
Die beantragten Unterlagen können durch die abstimmungsberechtigte Person persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.
Der Abstimmungsbrief muss bis spätestens Sonntag, 19. Januar 2020, 18.00 Uhr bei der Stadt Gunzenhausen abgegeben oder in den Hausbriefkasten, Marktplatz 44 eingeworfen werden.
Bei Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Abstimmungsbrief nicht freizumachen. Wünscht man eine besondere Beförderungsform, z.B. Expressbrief oder Einschreiben, muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst getragen werden. Bei Rücksendungen aus dem Ausland muss für den Abstimmungsbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen
Frau Lechner
Herr Stützer und
Frau Kröppel

im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen, Marktplatz 44, Zimmer 1 (Haupteingang)

oder unter den Tel.Nrn. 09831/508-127 und -128

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag, von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, von 14.00 bis 17.00 Uhr und
Freitag, von 8.00 bis 12.30 Uhr

gerne zur Verfügung.